Naturschutz

Schutzprojekt für Feldvögel im Vogelschutzgebiet

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Rebhuhn

Im Jahr 2012 startete im EU-Vogelschutzgebiet „Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen“ ein Pilotprojekt zum Schutz von Feldvögeln. Seither arbeiten dort Behörden, Verbände, lokale Landwirte und weitere Akteure Hand in Hand für Naturschutz und gegen das Artensterben.

Das Land hat im Jahr 2012 im EU-Vogelschutzgebiet in der Gemeinde Wallhausen im Landkreis Schwäbisch Hall ein Pilotprojekt zum Schutz von Feldvögeln ins Leben gerufen. Seitdem erfolgt unter Federführung des RP Stuttgart in Zusammenarbeit mit lokalen Landwirtinnen und Landwirten, dem Landschaftserhaltungsverband für den Landkreis Schwäbisch Hall e. V. (LEV SHA), der Unteren Landwirtschaftsbehörde, der Gemeinde sowie weiterer Akteure die Umsetzung verschiedener Maßnahmen, um die Bestände der Feldvögel zu schützen. Minister Franz Untersteller und Regierungspräsident Wolfgang Reimer haben sich heute vor Ort über die Maßnahmen informiert.

Untersteller: „Wir müssen unsere heimischen Vögel schützen“

„Die Bestände der Feldvögel sind in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch zurückgegangen. Früher weit verbreitete Arten wie der Kiebitz oder das Rebhuhn sind heute in Baden-Württemberg vom Aussterben bedroht. Selbst ehemals häufige Arten wie die Feldlerche, deren markanter Gesang für viele den Frühling ankündigt, können immer seltener in unserer Feldflur beobachtet und gehört werden. Wir müssen gemeinsam unsere Anstrengungen intensiveren, um den Artenschwund aufzuhalten“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller.

Viele Vogelarten wie die Wachtel, der Wachtelkönig, der Kiebitz oder die Wiesenschafstelze können mit den rasanten Veränderungen in der Kulturlandschaft – zum Beispiel durch Flächenumwandlungen für Bebauung und Straßen sowie den Veränderungen in der Agrarstruktur – nicht mithalten. Ihnen fehlt ebenso wie sehr vielen Insektenarten der Lebensraum.

Erfolgreicher Artenschutz im Zusammenspiel von Naturschutz und Landwirtschaft

„Der Agrarstrukturwandel hat nicht nur auf die landwirtschaftlichen Betriebe und deren Zukunft Auswirkungen – er trifft auch ganz konkret unsere Flora und Fauna sowie unsere heimischen Arten. Für den Kiebitz, die Feldlerche und andere Vogelarten ist es fünf vor zwölf. Der Schlüssel für einen erfolgreichen Artenschutz ist die intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz“, sagte Regierungspräsident Wolfgang Reimer.

Kurzfristig wirksame Maßnahmen seien ebenso notwendig, um Äcker und Wiesen wiederzubeleben oder als Lebensraum zu erhalten, wie eine zukunftsorientierte Agrarumweltförderung und das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt. So wurden unter anderem zusätzlich 8,3 Hektar Grund erworben, um das Vogelschutzgebiet zu erweitern. Es fand eine sogenannte Wiedervernässung zur Renaturierung statt und es wurde auf drei Hektar Fläche ein Kiebitzparadies mit Wildkameramonitoring angelegt, das im Sommer 2019 erweitert werden soll. Außerdem wurde als Projekt mit der Stiftung Naturschutzfonds 2016 ein 8-minütiger Dokumentarfilm „Eine Insel für den Kiebitz“ vorgestellt, um auf das Vogelsterben und die Maßnahmen vor Ort aufmerksam zu machen. Durch Mittel der Stiftung Naturschutzfonds von über 300.000 Euro konnten der Grunderwerb finanziert, Maßnahmen wie die Gestaltung des Kiebitzparadies sowie Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden.

Maßnahmen für den Vogelschutz

Durch Mittel aus dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt können seit 2018 zusätzliche Maßnahmen im Vogelschutzgebiet durchgeführt werden. Im Fokus steht derzeit die Aufwertung von Ackerschlägen durch die Ansaat mehrjähriger Blühmischungen. Dabei ziehen Naturschutz- und Landwirtschaftsverwaltung mit tatkräftiger Unterstützung des Landschaftserhaltungsverbandes des Landkreises Schwäbisch Hall an einem Strang, um im Dialog mit den einzelnen Bewirtschaftern die geeignetsten Schutzmaßnahmen optimal in die landwirtschaftlichen Betriebsabläufe zu integrieren.

„Hier in Wallhausen wird gezeigt, wie Vogelschutz in der Feldflur gelingen kann und wie wichtig die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit jedem einzelnen Bewirtschafter ist“, betonte Minister Untersteller. „Allen, die sich hier im Vogelschutzgebiet für den Schutz von Insekten und Feldvögeln im Einklang mit einer umweltverträglichen landwirtschaftlichen Nutzung stark machen, gebührt unser Dank“, ergänzte Regierungspräsident Reimer.

Das Vogelschutzgebiet „Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen“

Das Vogelschutzgebiet „Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen“ ist ein bedeutendes Brutgebiet für Vogelarten wie den seltenen Wachtelkönig oder den bedrohten Kiebitz. Das Gebiet ist ein mit Verordnung vom 20. November 2007 des Regierungspräsidiums Stuttgart ausgewiesenes Europäisches Vogelschutzgebiet im Landkreis Schwäbisch Hall. Die Gesamtgröße des Vogelschutzgebiets beträgt 539 Hektar.

Landschaftserhaltungsverbände (LEV) sind Dienstleister für ein regionales Natur- und Landschaftsmanagement und Ansprechpartner für Landwirtinnen und Landwirte sowie Schäferinnen und Schäfer, Landkreise, Städte und Gemeinden, interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Naturschutz- und Bauernverbände. Derzeit gibt es in Baden-Württemberg 33 vom Land geförderte LEV.

Landesanstalt für Umwelt (LUBW): Vogelschutzgebiet „Hohenloher Ebene östlich von Wallhausen“

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Förderprogramme in der Landwirtschaft, beim Naturschutz und in der Landschaftspflege

Karte Landschaftserhaltungsverbände in Baden-Württemberg (PDF)

Quelle:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft; Regierungspräsidium Stuttgart

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