Im Rahmen eines Schlachthofmonitorings wurden rund 40 größere Schlachtbetriebe im Land überprüft. Ein offensichtliches Fehlverhalten im Umgang mit Schlachttieren wurde dabei nicht festgestellt.
„Ausgehend von den Geschehnissen im zwischenzeitlich geschlossenen Schlachthof Tauberbischofsheim haben die Behörden die 40 größeren Schlachtbetriebe im Land im Rahmen eines Sonderkontrollprogramms gründlich überprüft. Im Rahmen der Prüfungen wurde in keinem der untersuchten Schlachthöfe ein offensichtliches Fehlverhalten im Umgang mit Schlachttieren festgestellt. Der Großteil der Beanstandungen betraf Dokumentations- und Eigenkontrollverpflichtungen, sowie bauliche Mängel“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Die zuständigen Behörden hätten die erforderlichen Maßnahmen veranlasst. Die festgestellten Mängel seien zwischenzeitlich überwiegend abgestellt. Die Veterinärämter würden dies überprüfen.
„Der Tierschutzgedanke ist in unserer Gesellschaft fest verankert. Gerade in Bereichen wie beim Transport oder bei der Schlachtung von Nutztieren darf es kein Vertun geben. Priorität hat die Sensibilisierung der Schlachtbetriebe für ihre Eigenverantwortung, der in der neuen EU-Schlachtverordnung eine wesentliche Bedeutung zukommt und die als wesentliche Elemente Dokumentations- und Eigenkontrollverpflichtungen enthält“, erklärte der Minister.
Maßnahmen als Resultat aus den Monitoringergebnissen
Das Land werde die Betriebe und die Veterinärbehörden über die Ergebnisse des Monitorings informieren und mögliche Fehlerquellen thematisieren. Hierzu werde es einen gemeinsamen Runden Tisch „Schlachthöfe“ geben. „Wir setzen mit unserem Runden Tisch ‚Schlachthöfe‘ auf eine regelmäßige Kommunikation zwischen den Betrieben und den Überwachungsbehörden. Diese Kommunikation erfolgt parallel zu den ohnehin regelmäßig durchgeführten Kontrollen der Schlachtbetriebe durch die Veterinärbehörden“, erklärte der Minister.
„Zur Unterstützung und unter Beteiligung der nachgeordneten Behörden entwickelt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz derzeit ein Schulungsprogramm zur Kontrolle der betrieblichen Eigenkontrollen. Wir werden das Sonderprogramm zusätzlich zum regulären Schlachthof-Monitoring in regelmäßigen Abständen fortsetzen“, betonte der Minister. Dabei solle deutlich klargestellt werden, wie wichtig es ist, dass die Behörden verstärkt die Einhaltung der betrieblichen Eigenkontrollen einfordern und prüfen. Darüber hinaus werde geprüft, wie die Betriebe bei der Schulung ihrer Mitarbeiter unterstützen werden können. Dabei sollen auch moderne Hilfsmittel eine Rolle spielen, wie zum Beispiel der am LAZBW in Aulendorf eingesetzte „Kuhaugensimulator“, mit dem die visuellen Wahrnehmungen von Rindern, beispielsweise beim Gehen über Rampen usw., nachempfunden werden können. „Solche Hilfsmittel müssen wir nutzen, um Personen zu schulen, die in den Bereichen Transport oder Schlachtung mit Tieren umgehen. Damit können wir sie für die Bedürfnisse der Tiere sensibilisieren und so den Tierschutz in diesen Bereichen weiter zu verbessern“, erklärte Minister Hauk
Fakten zum Schlachthofmonitoring
Das Schlachthofmonitoring wurde in insgesamt 40 Schlachtbetrieben durchgeführt, die wöchentlich mehr als 20 und jährlich mehr als 1.000 Großvieheinheiten beziehungsweise jährlich mehr als 150.000 Stück Geflügel schlachten. Die Überprüfung erfolgte anhand einer vorgegebenen Checkliste, mit der alle tierschutzrelevanten Sachverhalte eines Schlachtbetriebes erfasst wurden. In vielen Fällen wurde zur Prüfung technischer Einrichtungen der beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte maschinentechnische Sachverständige beteiligt.
In keinem der Betriebe wurde ein offensichtliches Fehlverhalten im Umgang mit den Schlachttieren festgestellt. Auffälligkeiten gab es im Bereich baulicher Mängel. Der Großteil der Beanstandungen betraf die Dokumentations- und Eigenkontrollverpflichtungen der Betriebe sowie die Arbeitsabläufe. Von Seiten der zuständigen Verwaltungsbehörden wurden die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Verwaltungsvollzuges veranlasst. Die festgestellten Mängel sind zwischenzeitlich überwiegend abgestellt. Insbesondere wenn bauliche Maßnahmen erforderlich wurden, musste den Betrieben aber auch längere Fristen eingeräumt werden, die zum Teil noch nicht abgelaufen sind. In einzelnen Fällen sind die Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen.