Tourismusminister Guido Wolf hat Überlingens Oberbürgermeister Jan Zeitler einen Förderbescheid für den ersten Bauabschnitt der Uferpromenaden-Sanierung in Höhe von 457.380 Euro übergeben.
Tourismusminister Guido Wolf hat Überlingens Oberbürgermeister Jan Zeitler einen Förderbescheid aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm des Landes in Höhe von 457.380 Euro übergeben. Damit wird der erste Bauabschnitt der Sanierung der Uferpromenade gefördert.
Minister Wolf sagte: „Die Uferpromenade in Überlingen bietet mit ihrem tollen See- und Alpenblick sowie der abwechslungsreichen Bepflanzung eine einzigartige Atmosphäre. Nach der Sanierung wird sie ideal an den Bodensee angebunden, sodass sie zu einem der schönsten Plätze im Land für erholsame Spaziergänge am Wasser wird.“
Die Uferpromenade zählt zu den wichtigsten Tourismusinfrastruktureinrichtungen der Stadt Überlingen. Sie wird insbesondere von zahlreichen Tagestouristen sowie Übernachtungsgästen aus der Stadt und der Region genutzt. Im Zuge der Sanierung soll die Promenade mit verschiedenen Natursteinpflastern in unterschiedlichen Formaten und Farben optisch aufgewertet werden. Darüber hinaus werden ansprechende Sitz- und Verweilmöglichkeiten, beispielweise Sitzstufen zum See, geschaffen. In der ersten Bauphase werden zunächst die Abschnitte Uferpromenade „Ost“ und „Mitte“ saniert.
Das Tourismusinfrastrukturprogramm
Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) werden wichtige Investitionen in die kommunale Tourismusinfrastrukturprogramm des Landes angestoßen, um die Rahmenbedingungen für eine weiterhin positive Tourismusentwicklung zu schaffen. Der Tourismus in Baden-Württemberg ist ein bedeutender Wirtschaftszweig, der zu Wertschöpfung und Beschäftigung beiträgt. Landesweit bietet der Tourismus über 326.000 Vollzeit-Arbeitsplätze.
Die Stadt Überlingen verzeichnete im Jahr 2016 insgesamt 133.623 Ankünfte. Dies ist ein Zuwachs von 4,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2015). Gäste buchten in Überlingen 2016 insgesamt 516.383 Übernachtungen (6,1 Prozent mehr als im Vorjahr).