Im Rahmen des Investitionspakts Sportstätten fördert das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in diesem Jahr mit rund 25,5 Millionen Euro Bundes- und Landesfinanzhilfen die Sanierung und den Ausbau von 38 kommunalen Sportstätten in städtebaulichen Erneuerungsgebieten.
Mit rund 25,5 Millionen Euro Bundes- und Landesfinanzhilfen fördert das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in diesem Jahr die Sanierung und den Ausbau von kommunalen Sportstätten im Land. Dies teilte Ministerin Nicole Razavi am 14. Juli 2022 in Stuttgart mit. Insgesamt 38 Sportstätten erhalten eine Förderung im Rahmen des Investitionspakts Sportstätten (IVS), darunter 23 neue sowie 15 laufende Maßnahmen.
„Sport ist viel mehr als nur Bewegung“, sagt Ministerin Nicole Razavi: „Sport ist auch Begegnung, Gesundheit, Engagement und Leidenschaft. Im Sport kommen Menschen aus allen Altersgruppen und Gesellschaftsschichten zusammen. Hier wird die Gemeinschaft richtig lebendig.“ Entsprechend seien auch die Sportstätten im Land mehr als das Dach über dem Kopf oder das Wasser im Becken: „Sportstätten sind Orte der sozialen Integration, sie bieten dem Sport und damit den Menschen eine Heimat. Die wenigsten Sportvereine im Land können dabei auf eigene Hallen zurückgreifen. Deshalb sind die kommunalen Sportstätten auch so wichtig: Auf gute kommunale Turnhallen, Rasenplätze und Schwimmbäder sind unser Schul-, Vereins- und Breitensport gleichermaßen angewiesen. Sie zu fördern, ist deshalb eine wichtige Ergänzung unserer bewährten Programme der Städtebauförderung“, so die Ministerin.
Die Mittel sind begehrt
Die Fördermittel sind Teil des Bund-Länder-Investitionspakts Sportstätten (IVS). Einen Antrag konnten Kommunen stellen, die im Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen sind. Voraussetzung ist, dass die Sporteinrichtungen in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet liegen oder diesem dienen. Bis zum Ende der Antragsfrist gingen beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen insgesamt 92 Anträge der Städte und Gemeinden im Land ein.
Die Mittel sind begehrt: Das Programm ist auch in diesem Jahr um mehr als das dreieinhalbfache überzeichnet. „Sportstätten sind nach wie vor besonders häufig vom Sanierungsstau betroffen und der Bedarf bei den Kommunen ist groß. Mit der Förderung setzen wir wichtige Impulse für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung“, so Ministerin Nicole Razavi.
Gefördert werden Sanierung und Ausbau
Gefördert werden die Sanierung und der Ausbau sowie in Ausnahmefällen auch ein Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen. Darunter fallen auch Freibäder und Schwimmhallen, die für den Schul-, Vereins- und Breitensport genutzt werden und in kommunalem Eigentum sind. Kur- und Erlebnisbäder sind ausgenommen. Wichtig ist, dass die Vorhaben möglichst zügig umgesetzt werden. Der Bewilligungszeitraum läuft bis 30. April 2026.
„Baulich gut ausgestattete und barrierefreie Sportstätten sind als Teil der Daseinsvorsorge unerlässlich. Ich bin sehr froh, dass wir die Kommunen bei der Sanierung und Weiterentwicklung ihrer Anlagen unterstützen können“, so die Ministerin. Der Bund stellt im Jahr 2022 rund 13,9 Millionen Euro zur Verfügung; das Land ergänzt diese Mittel mit weiteren rund 11,6 Millionen Euro.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
Alphabetische Programmliste der städtebaulichen Erneuerung im Jahr 2022 (PDF)
Programmliste der städtebaulichen Erneuerung im Jahr 2022 nach Kreisen (PDF)