Die Landwirte bereiten derzeit den ersten Grünschnitt vor. Der Schutz von Wildtieren spielt dabei eine große Rolle, auch wenn die Corona-Pandemie die Rehkitzrettung erschwert.
Im April erblicken die ersten Rehkitze das Licht der Welt und die Landwirte bereiten gleichzeitig den ersten Grünschnitt im Jahr vor. Kitze, andere Jungtiere und Gelege von Bodenbrütern sind dadurch besonders gefährdet. „Aufgrund des sogenannten Drückinstinkts weichen die Rehkitze dem Mähwerk der Landwirtschaftsmaschinen oft nicht aus, sondern drücken sich bei möglichen Gefahren fest auf den Boden und bleiben regungslos liegen. Durch die Mähmesser kommt es zwischen Mitte April bis Ende Mai so zu schweren Verletzungen und tödlichen Unfällen“, so die Landestierschutzbeauftragte, Dr. Julia Stubenbord. Über 100.000 Wildtiere sterben jährlich in Deutschland durch Mähmaschinen, davon sind knapp 90.000 Rehkitze.
Neben der Tierschutzrelevanz besteht dabei für die Landwirte auch ein wirtschaftliches Risiko. „Die Kadaver im Gras können durch die Verwesung unter Luftabschluss gefährliche Giftstoffe im Silagefutter bilden, die zu tödlichen Krankheiten bei den Tieren, die das Futter dann fressen, führen“, so Stubenbord weiter. Zudem drohen strafrechtliche Konsequenzen. So wurde im Jahr 2018 ein Landwirt aus Niedersachsen, nachdem er die Wiesen nicht wie vorgeschrieben abgesucht hatte und bei Mäharbeiten zwölf Kitze tötete, wegen der Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund in mehreren Fällen angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt.
Zusammenarbeit zwischen Jägern und Landwirten
Um die Anzahl der Wildtierverluste zu reduzieren, hat sich eine Zusammenarbeit zwischen Jägern und Landwirten etabliert. Der Einsatz von Drohnen in Kombination mit Wärmebildtechnik bietet die Möglichkeit, zeitsparend und effektiv der tierschutzrechtlichen Verantwortung gegenüber dem Wild nachzukommen. Die Suche kann nur in den frühen Morgenstunden erfolgen, wenn der Boden noch nicht aufgewärmt ist und das Kitz sich noch darstellen lässt. Die Drohne kosten zwischen 4.500 und 14.000 Euro. Hegegemeinschaften, Jägergemeinschaften, Gemeinden, der Katastrophenschutz und Landwirte erwerben oft gemeinsam Drohnen, um die Felder abzusuchen. Das Absuchen der Flächen mit Jagdhunden vor den Mäharbeiten ist ebenfalls möglich. Die Einbindung des zuständigen Jagdausübungsberechtigten ist unbedingt erforderlich, denn das Aufsuchen von Wild stellt eine Form der Jagdausübung dar.
„Aufgrund der Corona-Pandemie wird der praktische Tierschutz in diesem Frühling noch weiter erschwert“, so Stubenbord. So fallen etwa groß angelegte Suchaktionen auf Wiesen nach Kitzen aus, da die aktuellen Kontaktbeschränkungen es nicht zulassen. Sofern Hundeführer und Hund allein unterwegs sind, ist ein Absuchen der Flächen weiterhin möglich, ebenso wie das Aufstellen von Vergrämungsmaßnahmen durch eine Person oder maximal eine weitere. Auch das Absuchen mit Drohnen ist unter Einhaltung der Vorgaben weiterhin erlaubt.