Beim Europäischen Green Deal für nachhaltige und wettbewerbsfähige Lebensmittelproduktion ist Baden-Württemberg Impulsgeber mit regionalen erfolgreichen Praxisbeispielen.
„In der regionalen Umsetzung des Green Deal stecken viele Chancen für die Landwirtschaft in Baden-Württemberg. Die Bandbreite ist diesbezüglich groß und reicht von klassischen Ackerprodukten bis zum neuartigen Lebensmittel aus Insektenprotein. Unsere Stärke liegt vor allem in Lösungen, die an die regionalen Strukturen erfolgreich angepasst sind“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, in Stuttgart anlässlich einer gemeinsamen Veranstaltung zum Green Deal des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) und der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union.
Neue Ideen für Fruchtfolgen sind wichtiger denn je
Im Dezember 2019 hat die Europäische Kommission Europas neue Wachstumsstrategie, den Europäischen Green Deal, vorgelegt. Als Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit soll der Green Deal den Übergang zu einer modernen, klimaneutralen, ressourceneffizienten, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen. Ziel ist, dass diese bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt, ihr Wachstum von der Ressourcennutzung abkoppelt und dabei in einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft weder Mensch noch Region zurücklässt. Diese Zielsetzung erfordert mutige Ideen, die neue Wege eröffnen und gleichzeitig traditionelles Wissen nicht vergessen. Baden-Württemberg ist in vielen Punkten bereits Vorreiter und Beispielgeber für eine gelungene regionale Umsetzung des Green Deal. So standen im Fokus der Veranstaltung die drei Themen innovative Fruchtfolgen, Schlachtung im Herkunftsbetrieb und alternative Proteinquellen.
„Im Klimawandel mit zunehmenden Extremwetterereignissen, wie Hitze oder Trockenheit, sind neue Ideen für unsere Fruchtfolgen wichtiger denn je. Gerade regionale Eiweißpflanzen mit ihren positiven Eigenschaften für die Ackerböden werden diesen Herausforderungen gerecht. Sie binden auf natürliche Weise Luftstickstoff und hinterlassen eine lockere und günstige Bodenstruktur“, sagte Minister Hauk. Hier setzt die Eiweißinitiative des Ministeriums an, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse aber auch fast vergessenes altes Wissen zu verbreiten. Hauk betonte, dass es wichtig sei, dass die Erzeugung und Verarbeitung auch in Baden-Württemberg stattfinde, weil dies regionale Wertschöpfungsketten besonders stärke. „Dies ist ein konkreter Weg, um die Energie- und Klimagasbilanz der baden-württembergischen Landwirtschaft weiter zu verbessern und die Resilienz der heimischen Pflanzenproduktion insgesamt zu stärken“, betonte Hauk.
Regionale Umsetzung des Green Deal findet europaweit Beachtung
Baden-Württembergs regionale Umsetzung des Green Deal findet bundes- und europaweite Beachtung. Das Land setzt sich unter anderem dafür ein, dass regionales Schlachten ermöglicht wird, um den Stress für die Tiere beim Transport zu vermeiden. „Die in Baden-Württemberg entwickelten Modelle zur Schlachtung von Rindern und anderen Tieren im Herkunftsbetrieb mit mobilen Schlachteinheiten führte innerhalb kurzer Zeit zu einer Änderung des Rechts der Europäischen Union (EU). Damit kann der Wunsch nach mehr Tierschutz bei der Schlachtung, die Stärkung regionaler Tierhaltung sowie die Produktion von hochwertigem Fleisch verbunden werden “, betonte der Minister.
Mit der Möglichkeit von Insekten als nachhaltige und natürliche Proteinquelle zur Schonung begrenzter Ressourcen beschäftigte sich der dritte Themenblock der Veranstaltung. Insekten benötigen zur Anzucht wenig Platz und Ressourcen, wie hochwertige Böden und Wasser. Sie können Nebenströme als Futter verwerten und vermehren sich sehr schnell. Daher kann ihre Produktion umweltfreundlich und nachhaltig realisiert werden. „Es gibt in Baden-Württemberg innovative Start-Ups, die sich mit der Automatisierung der Insektenzucht und der Etablierung von neuen Geschäftsmodellen für Landwirte beschäftigen“, sagte Minister Hauk.
Regionale Schlachtung ohne Transportstress
Mit der Änderungsverordnung (EU) 2021/1374 trat am 9. September 2021 eine Ausnahmeregelung im EU-Hygienerecht in Kraft, die es erlaubt mit Genehmigung der zuständigen Behörde in der Tierhaltung Rinder, Schweine und Pferde zu schlachten. Hierzu ist eine mobile (Schlacht-) Einheit zu verwenden. Spezielle Anforderungen an die Tierhaltung (ganzjährige Freilandhaltung) sind entgegen der bisherigen nationalen Regelung nicht Voraussetzung. Diese Ausnahmeregelung geht maßgeblich auf eine Initiative des Landes Baden-Württemberg von Anfang 2019 zurück. Damals wurde der Kommissions-Arbeitsgruppe zum Lebensmittelhygienerecht ein Konzept der teilmobilen Schlachtung vorgestellt. (Interessensgemeinschaft Schlachtung mit Achtung). Dieses Konzept der teilmobilen Schlachtung stellte eine Auslegung des bisher geltenden EU-Hygienerechts dar, welches die Schlachtung von üblichen Haustieren wie Rindern und Schweinen nur in einem Schlachthof vorsieht, jedoch nicht im Herkunftsbestand.
Alternative Proteinquellen – Insektenproteine für ein nachhaltigeres Lebensmittelsystem
Nach der neuen Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283 dürfen Insekten als Ganzes oder als Zutat in Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr in den Verkehr gebracht werden. Voraussetzung ist die Zulassung durch die Europäische Kommission auf der Grundlage einer gesundheitlichen Bewertung. Das gilt für alle Insekten oder insektenhaltige Produkte, die als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden sollen.