Die Justizministerkonferenz hat mehrere Initiativen aus Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Eine Initiative zielt auf einen erweiterten Schutz von Kindern in Gerichtsverfahren. Außerdem sollen Verbraucherrechte bei Dauerschuldverhältnissen, etwa bei Mobilfunkverträgen, gestärkt werden.
Auf der Herbstkonferenz 2020, die dieses Jahr im digitalen Format stattfand, haben die Justizministerinnen und Justizminister mehrere Initiativen aus Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Justizminister Guido Wolf sagte: „Baden-Württemberg hat wichtige rechtspolitische Vorhaben auf den Weg gebracht. Ich freue mich über die breite Unterstützung meiner Kolleginnen und Kollegen.“
Schutz von Kindern in Gerichtsverfahren
Eine Initiative Baden-Württembergs zielt auf einen erweiterten Schutz von Kindern in Gerichtsverfahren. Kindlichen Opfern von Straftaten, die bereits im strafgerichtlichen Verfahren zum Tatvorwurf vernommen wurden, soll eine weitere Anhörung im familiengerichtlichen Verfahren zu den erfahrenen Straftaten erspart werden. Justizminister Guido Wolf dazu: „Die Strafprozessordnung eröffnet die Möglichkeit, dass die Vernehmung eines Kindes audiovisuell aufgezeichnet wird. Wir möchten erreichen, dass eine solche aufgezeichnete Vernehmung unmittelbar auch im familiengerichtlichen Verfahren verwertet werden kann.
Für Kinder ist die Zeugenvernehmung in einem Gerichtsverfahren eine große Belastung. Sie durchleben durch die Aussage das ihnen widerfahrene Leid oft erneut und sehen sich vor allem in familiengerichtlichen Verfahren einem enormen Druck ausgesetzt.“
Verbraucherrechte bei Dauerschuldverhältnissen
Außerdem waren sich die Justizministerinnen und Justizminister einig, dass Dauerschuldverhältnisse wie zum Beispiel Mobilfunkverträge, Abonnementverträge, oder Verträge über die Nutzung von Internet-Plattformen künftig durch einfaches Betätigen eines Buttons gekündigt werden können müssen. Der diesbezüglichen Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern war Baden-Württemberg beigetreten. Ziel der Initiative ist es, dass die Kündigung künftig auf dieselbe Weise möglich sein soll wie der ursprüngliche Vertragsschluss. Justizminister Wolf hierzu: „Oft muss man auf Webseiten länger suchen oder sogar telefonisch Mailadressen zur Kündigung erfragen. Da braucht es eine deutlich verbraucherfreundlichere Regelung: Künftig soll ein Klick im Netz reichen, eine Kündigung in Gang zu bringen. Es liegt aus meiner Sicht auf der Hand: Verträge sollen ebenso einfach gekündigt werden können, wie sie abgeschlossen wurden.“