Staatssekretär Dr. Patrick Rapp betonte, dass die Gastronomie durch das Auslaufen der Mehrwertsteuersenkung für Speisen im kommenden Jahr nicht noch zusätzlich unter Druck geraten dürfe.
Zu den Andeutungen von Bundeskanzler Scholz, den Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie auch weiterhin bei sieben Prozent beizubehalten, sagte Tourismusstaatssekretär Dr. Patrick Rapp: „Die Absenkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie hat während der Corona-Pandemie viel zur Stabilisierung der Betriebe beigetragen. Ich nehme Herrn Bundeskanzler beim Wort und hoffe, dass sich die Ampel einen Ruck gibt. Der Bund muss die Gastronomie weiterhin durch den gesenkten Mehrwertsteuersatz unterstützen.“
Das Gastgewerbe zähle ohne Zweifel zu den Branchen, die am härtesten von den Folgen des Corona-Pandemie getroffen wurden – trotz der umfangreichen staatlichen Hilfsprogramme, so Rapp. „Viele Gastronomie- und Tourismusbetriebe spürten die Nachwirkungen der Corona-Pandemie noch immer. Hinzu kommt der gravierende Fachkräftemangel, der in vielen Betrieben dazu geführt hat, dass Angebote oder Öffnungszeiten eingeschränkt werden mussten. Die Gastronomie darf durch das Auslaufen der Mehrwertsteuersenkung für Speisen im kommenden Jahr nicht noch zusätzlich unter Druck geraten.“
Anhebung könnte Konsum der Bürger schwächen
Eine Anhebung auf den regulären Steuersatz von 19 Prozent zum Januar 2023 würde zudem zu einer noch höheren Preissteigerungsrate in Deutschland führen. „Das könnte die bereits deutlich spürbare Konsumzurückhaltung der Bürger weiter verstärken“, ergänzte der Staatssekretär.
„Die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ist nicht zuletzt auch deshalb geboten, da in einigen unserer Nachbarländer ohnehin ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie gilt – wie etwa in Frankreich, wovon die Wettbewerber unserer Betriebe schon seit Jahren profitieren“, betonte Rapp.