Die Publikationsförderung des Landes für Künstlerinnen und Künstler der Bildenden Kunst geht in eine neue Ausschreibungsrunde. Entsprechende Anträge können bis 15. April 2017 gestellt werden.
Vorrangige Zielgruppe der Publikaitonsförderung sind Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Absolventinnen und Absolventen der Kunstakademien des Landes. Unterstützt werden Veröffentlichungen im Zusammenhang mit einer Ausstellung oder einem anderen öffentlichen Präsentationsformat mit jeweils maximal 10.000 Euro.
„Insbesondere jüngere Künstlerinnen und Künstler sind am Beginn ihrer Arbeit darauf angewiesen, mit ihren Werken eine größere Öffentlichkeit zu erreichen. Genau daran setzt die Publikationsförderung des Landes an“, so Kunststaatssekretärin Petra Olschowski.
Entsprechende Anträge können bis 15. April 2017 gestellt werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Einbezug einer wechselnden, unabhängigen Fachjury.
Grundsätzlich zielt die Kunstförderung des Landes darauf ab, den Kunststandort Baden-Württemberg zu stärken. Hierzu sollen die strukturellen Bedingungen für die Kunstschaffende und -vermittler verbessert werden. Ein weiteres Augenmerk liegt auf der besseren Vernetzung und Professionalisierung der Kunstszene.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Ausschreibungen