Der Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, hat nach 100 Tagen im Amt ein positives Fazit gezogen: „Ich fühle mich wohl in diesem Amt und empfinde es als lohnende Herausforderung, der Justiz in Baden-Württemberg in der Landespolitik wieder den Stellenwert zu verschaffen, den sie verdient.“
Der Minister der Justiz und für Europa hat in den ersten 100 Tagen seiner Amtszeit sämtliche Obergerichte des Landes, die beiden Generalstaatsanwaltschaften sowie die Bundesanwaltschaft besucht. Darüber hinaus führte er zahlreiche Gespräche mit Personalvertretungsgremien sowie Verbandsvertretern und nahm an Dienstbesprechungen mit Gerichtspräsidenten und Behördenleitern teil.
Bessere Ausstattung für Justiz und Justizvollzug
Wolf sagte: „Justiz und Justizvollzug in Baden-Württemberg haben zurecht bundesweit einen exzellenten Ruf. Dies liegt insbesondere an der ausgezeichneten Arbeit der dort tätigen Personen. Sachliche und personelle Ausstattung beider Bereiche müssen wir jedoch dringend verbessern. Man muss leider feststellen, dass in der baden-württembergischen Justiz ein Investitionsstau entstanden ist.“
Wolf weiter: „Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um die innere Sicherheit im Land muss die Handlungsfähigkeit der Justiz sichergestellt werden. Die Menschen erwarten zu Recht, dass der Rechtsstaat funktioniert. Wenn Justiz und Vollzug angemessen auf die aktuelle Lage reagieren sollen, brauchen wir zusätzliches Personal, insbesondere bei Richterinnen und Richtern, bei den Staatsanwaltschaften, im Vollzug und bei Justizwachtmeistern.“
Rücküberführung der Bewährungs- und Gerichtshilfe
Mit der Rücküberführung der Bewährungs- und Gerichtshilfe in staatliche Trägerschaft zum 1. Januar 2017 habe das Ministerium einen Auftrag der Koalitionsvereinbarung zeitnah umgesetzt. Bei der Digitalisierung der Justiz sei Baden-Württemberg bundesweit Vorreiter und führe als erstes Bundesland die vollelektronische Gerichtsakte ein. Beim Landgericht Mannheim und beim Arbeitsgericht Stuttgart läuft seit Juni in je vier Kammern ein Pilotprojekt.
„Kopftuchverbot für die Richterbank muss kommen“
Der Minister der Justiz und für Europa kündigte an, dass sein Haus noch im September einen Referentenentwurf zu einem Kopftuchverbot für Richterinnen, Staatsanwältinnen und Rechtsreferendarinnen vorlegen und der gerichtlichen Praxis zur Anhörung übersenden wird. Wolf sagte dazu: „Ein Grund dafür, dass der Justiz in Baden-Württemberg eine hohe Autorität beigemessen wird, ist, dass sie strikt neutral und an der Sache orientiert ist. Ausdruck des staatlichen Neutralitätsgebots ist auch, dass sich die Verfahrensbeteiligten gerichtlicher Verfahren religiös und weltanschaulich neutral kleiden. Das Kopftuchverbot für die Richterbank in Baden-Württemberg muss daher kommen.“ Auch die Richterverbände hätten signalisiert, dass ein Kopftuch geeignet ist, das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Justiz zu erschüttern.
„Brexitfolgenabschätzung“ angestoßen
Die Politikfelder Justiz und Europa ergänzen sich nach Ansicht des Ministers gerade in diesen Tagen besonders gut: „Sowohl die Brexitentscheidung als auch die Ereignisse in der Türkei erforderten eine Rückbesinnung auf zentrale europäische Grundprinzipien wie Subsidiarität und Rechtsstaatlichkeit.“ Als Reaktion auf den „Brexit“ hat Wolf eine „Brexitfolgenabschätzung“ angestoßen, die sein Ministerium derzeit in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts erstellt.
Fortentwicklung des Tourismus in Baden-Württemberg
In seiner neuen Zuständigkeit als Tourismusminister hat Wolf zahlreiche Spitzengespräche geführt. Wolf plant die Fortentwicklung des Tourismuskonzeptes Baden-Württemberg zusammen mit Verbänden und Kommunen. Er setzt dabei auf die Schwerpunkte demographischer Wandel und Digitalisierung. Zusammen mit dem Heilbäderverband wurde ein Gutachten zur Weiterentwicklung der Heilbäder und Kurbetriebe auf den Weg gebracht, das in den nächsten Wochen in Regionalkonferenzen vorgestellt und diskutiert werden soll.