Strasse

Planung und Bau des „Weiler-Tunnel“

Ein Vermessungsgerät steht auf einer Autobahnbaustelle.

Ministerialdirektor im Verkehrsministerium, Uwe Lahl, und Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim haben sich sich über das weitere Vorgehen zum Stand der Planung und des Baus des „Weiler-Tunnel“ abgestimmt.

Am 28. Februar hat im Verkehrsministerium Baden-Württemberg unter Leitung des Amtschefs, Ministerialdirektor Uwe Lahl, ein Gespräch mit Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim und Erster Bürgermeister Peter Klink zum Stand der Planung und des Baus des „Weiler-Tunnel“ in der Ortsdurchfahrt Schwäbisch Hall im Zuge der B 19 stattgefunden. Die Stadt Schwäbisch Hall plant diese Bundesmaßnahme in Abstimmung mit der Straßenbauabteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Die Umsetzung des Projektes ist so geregelt, dass die Stadt die Schaffung des Baurechts und die Planung des Weiler Tunnels bis hin zur der Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen übernimmt. Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung liegen dann bei der Straßenbauverwaltung des Landes.

In der Besprechung wurden zwischen der Stadt und dem Land letzte noch offenen Fragen hinsichtlich der Abwicklung dieser Baumaßnahme abgestimmt.

„Da sowohl die Stadt als auch das Land und der Bund das Ziel haben, dieses Vorhaben nun in die Zielgerade zu bringen, konnten die letzten noch offenen Fragen in einem sehr konstruktiven Gespräch im Grundsatz geklärt werden. Einige Detailfragen sind im Weiteren noch zwischen den Fachleuten der Stadtverwaltung und der Straßenbauverwaltung zu klären. Wichtig ist, dass die für den Bau des Weiler-Tunnels noch fehlenden letzten planerischen Leistungen nun so schnell wie möglich abgearbeitet werden, um die Bauarbeiten dann auch zügig ausschreiben zu können“, so der Amtschef des Verkehrsministeriums, Ministerialdirektor Dr. Uwe Lahl, nach dem Gespräch.

„Nun können alle Seiten die letzten Schritte in diesem Sinne zügig angehen“, bekräftigte Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim und bedankte sich auch für das positive Signal des Verkehrsministeriums, im Zuge der weiteren Arbeiten am Weilertunnel auch die vierspurigen Ergänzungen zwischen Westumfahrung und Gaildorfer Dreieck anzugehen.

Weitere Informationen

Das Baurecht für das im Bundesverkehrswegeplan im „Vordringlichen Bedarf“ enthaltene Projekt wurde von der Stadt Schwäbisch Hall bereits vor längerer Zeit über einen Bebauungsplan geschaffen. Die Gesamtmaßnahme gliedert sich in drei Bauabschnitte, wobei der 1. Bauabschnitt und der 3. Bauabschnitt bereits realisiert wurden. Auszuführen ist noch der mittlere 2. Bauabschnitt, der einen 2-Röhren-Tunnel (Weilertunnel) im Bereich der Weiler-Vorstadt vorsieht. Für dessen Bau wurden bereits seit Februar 2017 umfangreiche Vorarbeiten durchgeführt (zum Beispiel Holzfäll- und Rodungsarbeiten, Kanalbau, Heimbachverdolung, Hangsicherung durch Herstellung einer Bohrpfahlwand, Rückbau von Gebäuden).

Der Tunnel unterfährt die Bahnstrecke 4950 (Schwäbisch Hall-Heilbronn). Insbesondere in diesem Bereich mussten von Oktober 2018 bis Januar 2019 noch aufwändige zusätzliche geologische Aufschlüsse und Erkundungsbohrungen durchgeführt werden. Derzeit finden die Auswertungen der Ergebnisse und die Erstellung des abschließenden Baugrundgutachtens statt. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wird dann im Detail festgelegt, welche planerischen und baulichen Vorkehrungen im Bereich der Bahnlinie vorzusehen sind, um Setzungen an der Bahnlinie während des Baus des Tunnels sicher auszuschließen.

Angestrebt wird, die Planung des Weiler-Tunnels so fortzuführen, dass die Vergabe des Tunnelrohbaus Ende 2020 erfolgt und mit dem Bau des eigentlichen Tunnels in der ersten Jahreshälfte 2021 begonnen werden kann.

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