Private Haushalte, die mit Öl, Pellets und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Jahr 2022 besonders stark von Preissteigerungen betroffen waren, können noch bis zum 20. Oktober 2023 Härtefallhilfen beantragen. Ministerin Thekla Walker ruft insbesondere Vermieterinnen und Vermieter dazu auf, Anträge zu stellen und ihre Mieterinnen und Mieter zu entlasten.
Die Bundesregierung hat dem Land rund 234 Millionen Euro zur Auszahlung an Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt, die 2022 in Folge des russischen Angriffskrieges von einer extremen Preissteigerung bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern betroffen waren. Bis zum 4. August 2023 gingen beim für die Auszahlung verantwortlichen Umweltministerium über 60.000 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 30,3 Millionen Euro ein. Davon konnten bereits knapp 45.000 Anträge bewilligt und ausgezahlt werden. Etwa 78 Prozent der Anträge wurden für Heizöl gestellt, weitere 20 Prozent entfallen auf Holzpellets. Private Haushalte, die mit Öl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle heizen, können noch bis zum 20. Oktober 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.
Nur Eigentümer können Anträge auf Härtefallhilfen stellen
Anträge auf Härtefallhilfen können grundsätzlich nur Eigentümerinnen und Eigentümer stellen, da diese in der Regel das Heizöl oder andere Energieträger einkaufen. Erhaltene Hilfen müssen sie an die Mieterinnen und Mieter weitergeben; zum Beispiel über die nächste Nebenkostenabrechnung. „Ich appelliere an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die Zeit bis zum Oktober zu nutzen. Stellen Sie Anträge und entlasten Sie Ihre Mieterinnen und Mieter. Das Land unterstützt bei der Antragsstellung“, so Energieministerin Thekla Walker.
Die Härtefallhilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden, auf dem Rechnungen und weitere rechtlich notwendige Nachweise hochgeladen werden. Über einen Online-Rechner kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Bei neu eingehenden vollständigen Anträgen liegt die Bearbeitungszeit aktuell bei wenigen Tagen.
Für Fragen hat das Land eine Telefonhotline eingerichtet. Hier können auch Papieranträge bestellt werden.
Härtefallhilfen für Privathaushalte mit mehr als verdoppelten Energiekosten
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über diesen verdoppelten Betrag hinausgehen. Basis der Berechnung ist ein bundesweit festgelegter Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften mit Verwaltungen beantragt die jeweilige Verwaltung die Härtefallhilfen und reicht diese an die Eigentümerinnen und Eigentümer weiter. Bei Vermietung reichen die Eigentümerinnen und Eigentümer diese an ihre Mieterinnen und Mieter weiter.
Das Land Baden-Württemberg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal entscheidet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge.
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Härtefallhilfen für Privathaushalte
Pressemitteilung vom 8. Mai 2023: Anträge auf Härtefallhilfen für Privathaushalte jetzt möglich