Im Verkehrsministerium haben Ministerialdirektor Professor Uwe Lahl und Bürgermeister Walter Hengstler die Verkehrsverhältnisse in Geisingen besprochen. Hengstler hat die Aufstellung eines Lärmaktionsplans zugesagt.
Bei einem Gespräch im Ministerium für Verkehr haben Ministerialdirektor Professor Uwe Lahl und Bürgermeister Walter Hengstler die Verkehrsverhältnisse in Geisingen (Landkreis Tuttlingen) besprochen. Die Stadt hatte erneut ins Gespräch gebracht, dass auf der A 81, welche das Stadtgebiet durchquert, aus Lärmschutzgründen eine Geschwindigkeitsbeschränkung erlassen werden solle.
Professor Uwe Lahl hat im Gespräch mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt. Die Stadt Geisingen hat die Möglichkeit über einen Lärmaktionsplan, der für die gesamte Gemeinde aufgestellt wird, bestehende Lärmprobleme an den Hauptverkehrsstraßen zu regeln. Der vorliegende Entwurf eines Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2016 soll nun aufgrund aktueller Verkehrszahlen überarbeitet und in das weitere Verfahren eingebracht werden. Bürgermeister Walter Hengstler hat im Rahmen des Gesprächs zugesagt, dass die Gemeinde nun den Weg über die Aufstellung eines Lärmaktionsplans einschlagen werde.
Handlungsspielräume von Städten und Gemeinden ausgeweitet
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom Juli 2018 hat die Handlungsspielräume von Städten und Gemeinden bei der Lärmaktionsplanung ausgeweitet. Die Umsetzung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen, wurde erleichtert.
Im Gespräch wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass hohe fachrechtliche Hürden für solche Tempolimits bestehen. Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans ist daher aus Sicht des Ministeriums eine enge Kooperation mit der für die Anordnung möglicher straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu suchen.
Ob der Weg über einen Lärmaktionsplan hinsichtlich der A 81 erfolgversprechend ist, bleibt abzuwarten. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, mit dem vor kurzem eine Geschwindigkeitsbegrenzung teilweise aufgehoben wurde, die sich gegen illegale Autorennen richtete, zeigt aus Sicht des Ministeriums, dass ein rechtssicherer Weg beschritten werden muss.