Oberstaatsanwalt Thomas Will wird neuer Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg.
Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen hat einen neuen Leiter. Am Montag, 12. Oktober 2020, nimmt Oberstaatsanwalt Thomas Will seine Arbeit in Ludwigsburg auf. Das teilte Justizminister Guido Wolf mit. Thomas Will, bisher stellvertretender Leiter der Zentralen Stelle, folgt damit auf den zwischenzeitlich an den Bundesgerichtshof gewechselten Jens Rommel.
Am vergangenen Freitag, 9. Oktober, wurde Will im Rahmen einer kleinen Feierrunde von Justizminister Guido Wolf die Ernennungsurkunde übergeben. Wolf sagte: „Thomas Will ist ein absoluter Glücksfall für uns und die Zentrale Stelle. Mit seiner 17-jährigen Erfahrung in der Zentralen Stelle ist er der mit Abstand erfahrenste Ermittler in Ludwigsburg, der überdies bereits seit über zehn Jahren als stellvertretender Behördenleiter die Geschicke der Zentralen Stelle steuert. Er kennt die Behörde wie kein anderer und hat bereits Führungsverantwortung übernommen. Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genießt er höchstes Ansehen und Vertrauen. Seine exzellenten fachlichen Fähigkeiten stellte er vielfach unter Beweis.“
Die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen
Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen wurde 1958 als gemeinschaftliche Einrichtung aller Landesjustizverwaltungen der Bundesrepublik gegründet und fungiert seitdem insbesondere als eine den Staatsanwaltschaften vorgeschaltete Ermittlungsbehörde für NS-Verbrechen. Ihr Aufgabenschwerpunkt ist es, nationalsozialistische Verbrechen aufzudecken und Täter aus dieser Zeit zu ermitteln. Auf dem Stand der Vorermittlungen aufbauend, kann sodann die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Verfahren gegen noch verfolgbare Beschuldigte einleiten. Die Zentrale Stelle steht in den kommenden Jahren nun vor neuen Herausforderungen: Jahr um Jahr wird die Zahl der lebenden und verfolgbaren Täter aus jener Zeit kleiner.
Justizminister Wolf sagte dazu: „Natürlich kommt eine Beschränkung der Zentralen Stelle nicht in Betracht, solange die potenziellen Täter noch unter uns sind. Wenn jedoch irgendwann keine Täter aus der NS-Zeit mehr leben, wird es darum gehen, das Wissen über das NS-Regime auszuwerten, aufzubereiten und zu vermitteln. Dabei werden die Erkenntnisse der Zentralen Stelle aus über 60 Jahren Forschungsarbeit eine besondere Rolle spielen. Die Zentrale Stelle in Ludwigsburg steht in ganz besonderer Weise für die Art und Weise, wie wir in Deutschland versuchen, das schwärzeste Kapitel unserer Geschichte aufzuarbeiten. Ich bin froh, dass wir mit Thomas Will einen Behördenleiter mit Weitblick und Fingerspitzengefühl haben. Es braucht einen Diskurs über die Zukunft der Zentralen Stelle, in dessen Zentrum die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Einrichtung steht.“
Thomas Will trat 1994 in den höheren Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalts ein und war zunächst am Landgericht, Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft in Dessau eingesetzt. Im Jahr 2003 wurde Will an die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen abgeordnet. Mit Wirkung vom 10. September 2010 wechselte er sodann in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg, nachdem er bereits am 1. September mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vertreters des Behördenleiters der Zentralen Stelle beauftragt worden war. Seit dem Wechsel seines Vorgängers an den Bundesgerichtshof führte Will die Zentrale Stelle als stellvertretender Behördenleiter.
Zuletzt umfasste das Ermittlungsdezernat von Will vor allem die Prüfung der Strafbarkeit von Wach- und anderem Personal im Vernichtungslager Treblinka, Personenermittlungen zu den Konzentrationslagern Lublin-Majdanek und Mittelbau-Dora. Hinzu kamen Ermittlungen zu Tatorten in Italien und die Auswertung von Archiven in Russland, dem Vereinigten Königreich und im Vatikan.