Leitender Oberstaatsanwalt Frank Schwörer ist neuer Leiter der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Er folgt auf Frank Rebmann, der ins Justizministerium gewechselt war.
Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat einen neuen Leiter: Nachdem Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Frank Schwörer am gestrigen Dienstag, 29. Dezember 2020, im Ministerium der Justiz und für Europa seine Ernennungsurkunde erhalten hat, trat er nun seinen Dienst als neuer Behördenleiter der zweitgrößten Staatsanwaltschaft in Württemberg an.
Dr. Frank Schwörer folgt dort auf Frank Rebmann, der im August nach fast zehn Jahren als Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Heilbronn als neuer Leiter der Abteilung III für Straf- und Gnadenrecht ins Justizministerium gewechselt war. Dr. Frank Schwörer hat bereits zahlreiche höchst anspruchsvolle Aufgaben in der baden-württembergischen Justiz übernommen, zuletzt war der 48-Jährige seit September 2018 Vizepräsident des Amtsgerichts Stuttgart.
Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Dr. Frank Schwörer ist nicht nur ein herausragender Jurist, was sich auch darin zeigt, dass er 1999 das Zweite Staatsexamen als Landesbester abgeschlossen hat. Seit seinem Eintritt in die baden-württembergische Justiz hat er sich auch bereits in den unterschiedlichsten Ämtern und Funktionen bewährt und Führungsverantwortung übernommen. Daher ist er für das Amt des Leitenden Oberstaatsanwalts einer großen Staatsanwaltschaft bestens gerüstet und geeignet. Ich habe ihn selbst im Justizministerium als stets ruhigen, scharfsinnigen und organisatorisch herausragenden Dreh- und Angelpunkt der Herkulesaufgabe der Notariatsreform erlebt.“
Zur Person: Dr. Frank Schwörer
Dr. Frank Schwörer trat im Jahr 2000 in den baden-württembergischen Justizdienst ein. Nach Stationen beim Amtsgericht Nürtingen und der Staatsanwaltschaft Stuttgart folgte bereits seine erste Abordnung an das Justizministerium in Stuttgart. Dort war er für sechs Jahre in der Abteilung II unter anderem für das Zivilprozessrecht, das Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsrecht, das Insolvenzrecht und die außergerichtliche Streitschlichtung zuständig. Nach der erfolgreichen Erprobungsabordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart war Dr. Frank Schwörer mehr als vier Jahre Planrichter am Oberlandesgericht und übernahm dort bereits Verwaltungsaufgaben. Im Jahr 2013 kehrte er an den Schillerplatz zurück und übernahm die Leitung des Referats II 3. Damit war er maßgeblich für die Organisation und Umsetzung der Notariatsreform zuständig. Im September 2018 wurde Dr. Frank Schwörer zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Stuttgart ernannt. Auch hier überzeugte er durch seine hohe fachliche Kompetenz und dem ihm eigenen herausragenden Engagement.