Der zweiten Bauabschnitt der Werkhalle in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg schließt nahtlos an den ersten Bauabschnitt an. Der Neubau schafft Platz für weitere 80 moderne Arbeitsplätze für Häftlinge.
Das Ministerium für Finanzen hat die Baufreigabe für den zweiten Bauabschnitt der Werkhalle in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg mit Gesamtbaukosten in Höhe von 7,8 Millionen Euro erteilt. „Mit dem Neubau schaffen wir Platz für weitere 80 moderne Arbeitsplätze. Wir leisten einen wichtigen Beitrag, damit Häftlinge handwerklich arbeiten und sich auf ein Leben in Freiheit vorbereiten können“, sagte Finanzstaatssekretärin Gisela Splett anlässlich der Baufreigabe. Gleichzeitig soll die neue Werkhalle die Abläufe auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Rottenburg verbessern und sie noch sicherer machen.
Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf betonte, dass die Arbeitspflicht der Gefangenen für eine erfolgreiche Resozialisierung von zentraler Bedeutung sei. „Zuverlässigkeit und Durchhaltevermögen sind unerlässliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Resozialisierung in das Arbeitsleben. Diese werden wir in dem zeitgemäßen Neubau der Werkhalle mit den Gefangenen trainieren. Auch für die Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Rottenburg werden sich die Arbeitsbedingungen mit dem Neubau deutlich verbessern.“
Neubau, da Sanierung unwirtschaftlich
Die alten Werkhallen konnten nicht mehr wirtschaftlich saniert werden. Die neue Werkhalle entsteht am Standort der alten. Mit der Baufreigabe kann der zweite Bauabschnitt ohne Pause an den ersten anschließen. Weitere Werk- und Unternehmerbetriebe können in die neue Werkhalle einziehen.
Der erste Bauabschnitt wurde bereits Anfang 2018 begonnen. Dieser umfasst den Hauptzugang sowie rund 80 Arbeitsplätze für Werkbetriebe für Lohnunternehmen und Technikräume. Der zweite Bauabschnitt erweitert die neue Werkhalle um 80 Arbeitsplätze, so dass weitere Betriebe zeitgemäß arbeiten können. Er soll 2019 beginnen und Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Tübingen plant, ihn bis zur zweiten Jahreshälfte 2021 umzusetzen. Für Risiken wie beispielsweise Baukostensteigerung ist zusätzlich mit 380.000 Euro vorgesorgt.