Neuere Berechnungen zeigen, dass eine rasche Nachrüstung älterer Diesel-Pkw so viel bringen kann wie Fahrverbote. Verkehrsbeschränkungen zur Luftreinhaltung seien jedoch nur dann vom Tisch, wenn eine Nachrüstung von Dieselfahrzeugen rasch und dauerhaft wirksam komme, so Verkehrsminister Winfried Hermann.
Verkehrsbeschränkungen zur Luftreinhaltung sind nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann nur dann vom Tisch, wenn eine Nachrüstung von Dieselfahrzeugen rasch und dauerhaft wirksam kommt. „Die kommenden Wochen sind dafür entscheidend. Der Bund muss schnell die rechtlichen Voraussetzungen schaffen und die Automobilindustrie muss liefern, was sie versprochen hat. Nachdem die Autoindustrie eine Nachrüstung lange Zeit ausgeschlossen hat, betrachten wir es als großen Erfolg, dass sich die Autokonzerne und der Bund jetzt bewegen. Diese neue Sachlage wird auch eine große Rolle im anstehenden Verwaltungsgerichtsverfahren und in der Luftreinhaltepolitik spielen“, erklärte Minister Hermann.
Neuere Berechnungen zeigen, dass eine rasche Nachrüstung älterer Diesel-Pkw so viel bringen kann wie Fahrverbote. Die Nachrüstung wirkt dauerhaft zur Senkung der Luftschadstoffe und kann damit auf die lange Sicht mehr bewirken als temporäre Verkehrsbeschränkungen im Talkessel an Tagen mit hohen Schadstoffwerten in der Luft.
Wirksamkeit der Nachrüstung genau überprüfen
Minister Hermann unterstrich: „Entscheidend ist, dass die versprochenen Verbesserungen ernsthaft umgesetzt werden und nachweislich dauerhaft wirksam sind. So kann die Autoindustrie verloren gegangenes Vertrauen wiedergewinnen.“
Ohne das ständige Drängen von Seiten des Landes Baden-Württemberg und einen entsprechenden Beschluss der Ministerpräsidenten von Ländern mit Automobilstandorten wäre es auch nicht dazu gekommen, dass der Bund zu einem Gespräch über die Dieselnachrüstung für den 2. August einlädt. Nun müsse es auch zu klaren und verbindlichen Absprachen kommen. Ferner sei es auch notwendig, die Wirksamkeit der Nachrüstung genau zu überprüfen.
Es sei auch unerlässlich, dass von 2020 an die Umweltzone mit blauer Plakette kommt: „Der Anreiz für die Nachrüstung bleibt nur dann bestehen, wenn klar ist, dass von 2020 an die blaue Umweltzone kommen wird,“ erklärte Minister Hermann abschließend.