Der Erhalt der Kulturlandschaften in Baden-Württemberg ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Anlässlich des Landschaftspflegetags 2020 hat sich der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, bei den in der Landschaftspflege engagierten Menschen bedankt.
„Die landwirtschaftliche Vielfalt in Baden-Württemberg ist einzigartig: Grüne Wiesen und Milchkühe im Allgäu, Weidetiere an den Schwarzwaldhängen, Ackerbau im Kraichgau, Schafhaltung auf der Alb, Weinbau an Rhein und Neckar, Obst- und Gemüseanbau am Bodensee, idyllische Dörfer im Ländlichen Raum und vieles mehr. Um diese Kulturlandschaften zu erhalten, braucht es ein breites Engagement. Mein Dank gilt daher all denjenigen, die sich mit viel Hingabe und Leidenschaft für unsere Landschaftspflege einsetzen. Ich habe größten Respekt vor ihrer Tatkraft und ihrem Einsatz für unsere Kulturlandschaft“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, beim Landschaftspflegetag Baden-Württemberg in Buchen im Neckar-Odenwald-Kreis.
Herausforderungen in der Landschaftspflege
Die Landschaftspflege stünde aktuell vor vielen Herausforderungen. Nicht nur die abnehmende Bereitschaft von privaten Akteuren, wie Stücklesbesitzern, sich für die Landschaftspflege zu engagieren, sei alarmierend. „Viele unserer Kulturlandschaften sind akut bedroht. Die Bewirtschaftung mancher Kulturlandschaften lohnt sich kaum noch, der globale Markt entlohnt Leistungen zum Erhalt der Kulturlandschaften und der Natur nicht ausreichend“, sagte Minister Hauk. Die Landesregierung habe daher einen ambitionierten Gesetzesvorschlag zur Stärkung der Biodiversität in einem breit angelegten Dialog in den Landtag eingebracht. Der Entwurf gebe ein hohes Zielniveau für den Arten- und Kulturlandschaftsschutz vor und berücksichtige zugleich die landwirtschaftlichen Belange. Es handle sich dabei um das Gesetz zur Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes und zur Änderung des Naturschutzgesetzes, das der Landtag am 22. Juli 2020 beschlossen hat.
„Dieses Gesetz stellt ein Positivbeispiel gelebter demokratischer Beteiligung dar, das Landwirtschafts- und Naturschutzinteressen gleichermaßen berücksichtigt und das Miteinander zwischen Naturschutz und Landwirtschaft auch für die Öffentlichkeit sichtbar werden lässt“, führte der Minister aus. Dieser Beteiligungsprozess müsse jedoch fortgeführt und weiterentwickelt werden, um dauerhaft positive Wirkung zu entfalten. Es sei von besonderer Wichtigkeit, die Pflege der Kulturlandschaften in den Fokus der Bevölkerung zu rücken. Dazu sei eine breite Unterstützung der Akteure in der Kulturlandschaftspflege erforderlich. „Ich greife daher den Vorschlag der landwirtschaftlichen Verbände im Volksantrag ‚Gemeinsam unsere Umwelt schützen‘ auf und werde einen Kulturlandschaftsrat einberufen“, erklärte der Minister. Dieser solle die Landwirtinnen und Landwirte unterstützen und gleichzeitig die verschiedenen Akteure der Kulturlandschaftspflege an einen Tisch bringen, um Zielkonflikte zu ermitteln und diese im Sinne des Erhalts der Kulturlandschaft zu lösen.
Die Gesetzesnovelle zur Stärkung der Biodiversität
Im Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes wurden unter anderem folgende gesetzliche Regelungen zugunsten der Biodiversität und mit positiver Wirkung für die Kulturlandschaften in Baden-Württemberg vorgesehen:
- Erhalt der Artenvielfalt als gesetzliches Ziel
- Ausbau des Biotopverbundes und Schaffung von Refugialflächen
- Stärkung des Erhalts, der Pflege und der Bewirtschaftung von Streuobstwiesen
- Ausbau des ökologischen Landbaus auf 30 bis 40 Prozent der Fläche bis zum Jahre 2030
- Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent in der Menge landesweit bis zum Jahre 2030
- Verbindliche Einführung des Integrierten Pflanzenschutzes (IP) in Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten, Kern- und Pflegezonen der Biosphärengebiete, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmälern
- Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten mit Ausnahmemöglichkeit für landwirtschaftliche Betriebe
- Teilbetriebsumstellungen in Betrieben von Lehr-, Versuchs- und Forschungseinrichtungen, die bislang ausschließlich konventionell bewirtschaftet wurden
- Wissensvermittlung und Forschung unter anderem im Bereich Artenmonitoring und bei biologischen und biotechnischen Bekämpfungsverfahren.