Michael Zimmermann, der langjährige Präsident des Sozialgerichts Karlsruhe, ist in den Ruhestand eingetreten.
Der langjährige Präsident des Sozialgerichts Karlsruhe, Michael Zimmermann, ist am Mittwoch, 30. September 2020, in den Ruhestand eingetreten. Er hatte das Sozialgericht seit 2006 als Präsident geführt.
Baden-Württembergs Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte anlässlich seines letzten Arbeitstages: „Michael Zimmermann war ein überaus engagierter, vorausschauender und durchsetzungsstarker Richter und Präsident, der besonders auch für seine Offenheit und Nahbarkeit geschätzt wurde. Er war ein – im positivsten Sinne des Wortes – „handfester“ Präsident, dem die Justiz in Baden-Württemberg zu großem Dank verpflichtet ist. Die Arbeit von Michael Zimmermann war immer getragen von einem bemerkenswerten beruflichen Ethos und hoher persönlicher Integrität.“
Zur Person
Michael Zimmermann studierte in Freiburg Rechtswissenschaften und absolvierte im Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe sein Rechtsreferendariat. Nach erfolgreichem zweiten Staatsexamen war Michael Zimmermann zunächst als Rechtsanwalt tätig, anschließend wechselte er in den höheren Dienst der Landesverwaltung im Geschäftsbereich des damaligen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, Familie und Sozialordnung. Dort bewährte er sich bei Stationen im Versorgungsamt Heidelberg und dem Landesversorgungsamt in Stuttgart. 1991 wechselt er in die Landesjustiz und dort zum Sozialgericht Karlsruhe. Nach seiner erfolgreichen Erprobungsabordnung an das Landessozialgericht wurde Michael Zimmermann 1994 zum Richter am Landessozialgericht ernannt. 2001 wurde er Vizepräsident des Sozialgerichts Karlsruhe. Seit 2006 ist er Präsident des Sozialgerichts Karlsruhe.
Über die Nachfolge von Präsident Zimmermann wird in Bälde entschieden.