Der Leitende Oberstaatsanwalt Tübingen, Michael Pfohl, geht in den Ruhestand.
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Tübingen, Leitender Oberstaatsanwalt Prof. Dr. Michael Pfohl, hat heute seinen letzten offiziellen Arbeitstag. Am 1. August 2020 tritt er in den Ruhestand ein. Justizminister Guido Wolf sagte: „Mit Prof. Dr. Michael Pfohl verliert die baden-württembergische Justiz nicht nur einen ausgewiesenen fachlichen Experten und erfahrenen Staatsanwalt, sondern auch einen herausragenden Behördenleiter.“
Wolf weiter: „Michael Pfohl war ein leidenschaftlicher Staatsanwalt und überaus verlässlicher Behördenleiter. Er vereinte Hartnäckigkeit, wo notwendig, und persönliche Zurückhaltung, wo angemessen, gepaart mit höchster fachlicher Kompetenz zu einem bemerkenswerten Führungsstil. Ich bin mir sicher, dass er im Ruhestand zumindest der fachlichen Diskussion, die er durch unzählige Beiträge und Veröffentlichungen vorangetrieben hat, erhalten bleiben wird.“
Prof. Dr. Michael Pfohl war, von einer halbjährigen Verwendung am Landgericht Stuttgart ganz zu Beginn seines Justizdienstes im Jahr 1982 abgesehen, während seiner gesamten Laufbahn als Staatsanwalt tätig. Im Jahr 2009 übernahm Pfohl zunächst die Leitung der Staatsanwaltschaft Hechingen. Im Jahr 2016 folgte die Leitung der Staatsanwaltschaft Tübingen.
Eine feierliche Verabschiedung Prof. Dr. Michael Pfohls mit Würdigung seiner Verdienste wird stattfinden, wenn solche Veranstaltungen in einem würdigen Rahmen ohne Corona-bedingte Einschränkungen wieder möglich sind. In kleiner Runde wurde ihm im Ministerium der Justiz und für Europa von Ministerialdirektor Elmar Steinbacher und dem Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen die Ruhestandsurkunde übergeben.
Am 11. Oktober 1982 trat Herr Prof. Dr. Pfohl in den höheren Justizdienst ein und wurde zunächst dem Landgericht und dann der Staatsanwaltschaft Stuttgart zugewiesen. 1991 wurde er zum Gruppenleiter und 1995 zum Oberstaatsanwalt ernannt. Mitte 1999 wechselte er als stellvertretender Behördenleiter an die Staatsanwaltschaft Hechingen und im März 2004 an die Staatsanwaltschaft Tübingen. Am 15. April 2009 übernahm Herr Prof. Dr. Pfohl die Leitung der Staatsanwaltschaft Hechingen, zum 1. April 2016 die Leitung der Staatsanwaltschaft Tübingen.
Herr Prof. Dr. Pfohl ist ein führender deutscher Experte auf dem Gebiet des Umweltstrafrechts und tritt als Autor wichtiger Bücher und Kommentare sowie als überregional gefragter Referent hervor. An der Universität Tübingen hält er regelmäßig Vorlesungen.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg