Atomkraft

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg (Block I)

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg. (Foto: © dpa)

Im Kernkraftwerk Philippsburg (Block I) wurde bei einer wiederkehrenden Prüfung festgestellt, dass eine Brandschutztür nicht korrekt schloss. Für Mensch und Umwelt bestand keine Gefahr.

In Block eins des Kernkraftwerks Philippsburg fanden am 14. April 2022 wiederkehrende Prüfungen an Türfeststellanlagen statt. Dabei wurde festgestellt, dass eine der Brandschutztüren bei Auslösung der Türfeststellanlage nicht vollständig zufiel. Der obere Türschließer wurde entsprechend nachjustiert. Danach schloss die Tür bei einer Wiederholung der Prüfung ordnungsgemäß.

Die betroffene Brandschutztür befindet sich im Maschinenhaus des im Rückbau befindlichen Kernkraftwerks. Sie trennt einen Raum, in dem brennbares Material gelagert wird, vom Rest des Maschinenhauses.

Im Brandfall ist vorgesehen, dass die Tür automatisch schließt, um eine Brand- und Rauchausbreitung zwischen den benachbarten Raumbereichen zu verhindern, bis der Brand gelöscht werden kann. Im vorliegenden Fall war diese Funktion nicht mehr ausreichend gewährleistet.

Sicherheitstechnische Bedeutung des Befundes gering

Da alle weiteren Einrichtungen und Maßnahmen des Brandschutzes wie die Branderkennung durch Rauchmelder und die Brandbekämpfung uneingeschränkt zur Verfügung standen, ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Befundes gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber war Folgende : Meldekategorie N (Normalmeldung); International Nuclear and Radiological Event Scale (INES) null (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung – AtSMV zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Unterschiedliche Kategorien für meldepflichtige Ereignisse

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet:

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung)
    Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
     
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden)
    Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
     
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag)
    Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten oder Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.
     
  • Internationale Bewertungsskala INES: Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

    Die Skala umfasst sieben Stufen:
    1 – Störung
    2 – Störfall
    3 – ernster Störfall
    4 – Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
    5 – Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
    6 – schwerer Unfall
    7 – katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (eins bis sieben) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe null” zugeordnet.

Weitere Meldungen

Ein Mann hält in Stuttgart den Zapfhahn einer Wasserstofftankstelle an den Stutzen eines Wasserstoffautos.
Wasserstoff

Land fördert Entwicklung von Wasserstoff-Lkw

Beim Landschaftstreffen Schwarzwald ziehen Teilnehmer der Gruppe «Trommgesellenzunft Munderkingen e.V.» bei einem Umzug durch die Innenstadt von Offenburg.
Straßenverkehr

Neuer Leitfaden für Fastnachts­veranstaltungen

Green Bond BW
Finanzmarkt

Vierte Grüne Anleihe des Landes

Delegation aus Baden-Württemberg in Schottland mit Ministerin Petra Olschowski
Forschung

Olschowski auf Delegationsreise in Schottland

Stromabnehmer eines Zuges.
Schienenverkehr

Schweiz unterstützt Ausbau der Hochrhein-Strecke

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Abfallrechts sieht unter anderem den verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen, etwa R-Beton, vor.
Zirkuläres Bauen

Land veröffentlicht Leitfaden zum zirkulären Bauen

Symbolbild Elektro-LKW (Bild: © picture alliance/Britta Pedersen/zb/dpa)
Elektromobilität

Anschub für elektrische Lastwagen und Infrastruktur

Photon
Innovation

Land entwickelt Regional­förderung strategisch weiter

Visualisierung Gebäude Cyber Valley Tübingen
Forschung

Spatenstich für Innovations­zentrum Cyber Valley 2

Blick ins Labor, Ersatzneubau INF 272 für die Chemischen Institute an der Universität Heidelberg
Forschung

Ersatzneubau an Universität Heidelberg übergeben

Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg
Meldepflichtiges Ereignis

Vorfall im Brennelement­zwischenlager Philippsburg

Junge Frau mit KVV-JugendticketBW
Nahverkehr

Preisanpassung beim D-Ticket JugendBW

Impulsvortrag von Ministerin Nicole Razavi MdL
Lehmbau

Innovationspreis Lehmbau BW verliehen

Die derzeit größte Photovoltaik-Anlage auf einem See, aufgenommen mit einer Drohne.
Erneuerbare Energien

Bundesweit größter schwimmender Solarpark

Die Europafahne weht auf dem Dach der Villa Reitzenstein, dem Amtssitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg.
Innovation

Land investiert in „Strategische Technologien für Europa“