Kernenergie

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Neckarwestheim

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Kernkraftwerk Neckarwestheim

Bei einer wiederkehrenden Prüfung wurde festgestellt, dass zwei Brandschutzklappen in Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim nicht vollständig schließen. Das Ereignis hat keine oder eine sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.

Am 9. Juli 2019 hat der Betreiber des in Stilllegung befindlichen Kernkraftwerks Neckarwestheim (Block I) bei einer wiederkehrenden Prüfung festgestellt, dass sich zwei Brandschutzklappen nicht vollständig schließen ließen. Eine der beiden Brandschutzklappen trennt zwei Brandbekämpfungsabschnitte im Reaktorhilfsanlagengebäude. Die andere dient der brandschutztechnischen Gebäudetrennung zwischen Reaktorhilfsanlagengebäude und Ringraum des Reaktorgebäudes.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber: Meldekategorie N (Normalmeldung); INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers

Die Schwergängigkeit der beiden Brandschutzklappen wurde prüfbegleitend behoben. Bei der nochmaligen Prüfung funktionierten die beiden Klappen ohne Befund.

Die Aufgabe der betroffenen Brandschutzklappen besteht darin, im Falle eines Brandes die Brand- und Rauchausbreitung in das benachbarte Gebäude zu verhindern beziehungsweise für die Trennung von Brandabschnitten innerhalb eines Gebäudes zu sorgen. Diese Aufgabe konnten sie nicht mehr vollständig erfüllen.

Da die Brandschutzklappe nur eine Komponente des gestaffelten Brandschutzkonzeptes ist und die weiteren vorhandenen Einrichtungen zur Branderkennung und Brandbekämpfung uneingeschränkt zur Verfügung standen, ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses insgesamt gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf die Anlage, Personen oder die Umwelt.

Meldekategorien

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet.

Weitere Meldungen

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 5. November 2024

Preisstatuette Deutscher Nachhaltigkeitspreis
Nachhaltigkeit

Umweltakademie erhält Deutschen Nachhaltigkeitspreis

Ein Mann hält in Stuttgart den Zapfhahn einer Wasserstofftankstelle an den Stutzen eines Wasserstoffautos.
Wasserstoff

Land fördert Entwicklung von Wasserstoff-Lkw

Beim Landschaftstreffen Schwarzwald ziehen Teilnehmer der Gruppe «Trommgesellenzunft Munderkingen e.V.» bei einem Umzug durch die Innenstadt von Offenburg.
Straßenverkehr

Neuer Leitfaden für Fastnachts­veranstaltungen

Green Bond BW
Finanzmarkt

Vierte Grüne Anleihe des Landes

Delegation aus Baden-Württemberg in Schottland mit Ministerin Petra Olschowski
Forschung

Olschowski auf Delegationsreise in Schottland

Stromabnehmer eines Zuges.
Schienenverkehr

Schweiz unterstützt Ausbau der Hochrhein-Strecke

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Abfallrechts sieht unter anderem den verstärkten Einsatz von Recycling-Baustoffen, etwa R-Beton, vor.
Zirkuläres Bauen

Land veröffentlicht Leitfaden zum zirkulären Bauen

Symbolbild Elektro-LKW (Bild: © picture alliance/Britta Pedersen/zb/dpa)
Elektromobilität

Anschub für elektrische Lastwagen und Infrastruktur

Photon
Innovation

Land entwickelt Regional­förderung strategisch weiter

Visualisierung Gebäude Cyber Valley Tübingen
Forschung

Spatenstich für Innovations­zentrum Cyber Valley 2

Blick ins Labor, Ersatzneubau INF 272 für die Chemischen Institute an der Universität Heidelberg
Forschung

Ersatzneubau an Universität Heidelberg übergeben

Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg
Meldepflichtiges Ereignis

Vorfall im Brennelement­zwischenlager Philippsburg

Junge Frau mit KVV-JugendticketBW
Nahverkehr

Preisanpassung beim D-Ticket JugendBW

Impulsvortrag von Ministerin Nicole Razavi MdL
Lehmbau

Innovationspreis Lehmbau BW verliehen