Mit der mehrsprachigen App BleibSafe.info können sich Prostituierte ab sofort per Smartphone über das neue Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg informieren.
Prostituierte können sich ab sofort per Smartphone über das neue Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg informieren. Die entsprechende App „BleibSafe“ ist ab sofort abrufbar. Das teilte Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration mit.
„Das neue Prostituiertenschutzgesetz bringt Rechte und Pflichten mit sich. Darüber wollen wir die in der Prostitution tätigen Personen passgenau informieren. Mit der zeitgemäßen Darstellung über eine App geht das auf sehr einfachem und niederschwelligem Weg. Besonders wichtig finde ich, dass die Informationen dort in sechs Sprachen bereitgestellt werden“, so die Staatssekretärin. Das Land habe die Entwicklung von „BleibSafe“ mit 60.500 Euro unterstützt. Herausgeber der App ist die Freiburger Fachberatungsstelle für Prostituierte P.I.N.K.
Mit einem Navigationssystem zu Anmeldeverfahren und einem Wegweiser zu Beratungs- und Hilfeeinrichtungen
Die App soll insbesondere über das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) informieren. Sie enthält unter anderem Informationen zur verpflichtenden gesundheitlichen Beratung, der neu eingeführten Kondompflicht sowie zum Ablauf des Anmeldeverfahrens. Zusätzlich informiert sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausübung der Prostitution in Deutschland. Darüber hinaus enthält die App ein Navigationssystem zu sämtlichen für das Anmeldeverfahren und die gesundheitliche Beratung zuständigen Behörden sowie einen Wegweiser zu den in Baden-Württemberg spezifisch für diesen Bereich bestehenden Beratungs- und Hilfeeinrichtungen. Die Informationen können in deutscher, englischer, bulgarischer, rumänischer, spanischer und französischer Sprache abgerufen werden, zudem bietet „BleibSafe“ auch eine Vorlesefunktion an.
Weitere Informationen
Das Prostituiertenschutzgesetz trat am 1. Juli 2017 in Kraft. Mit dem Gesetz wurden erstmalig umfangreiche Regelungen im Bereich der Prostitution getroffen. Neu eingeführt wurde eine Anmeldepflicht für Prostituierte, verpflichtende, in regelmäßigen Abständen zu wiederholende Beratungsgespräche sowie eine Kondompflicht. Auch für die Betreiber eines Prostitutionsgewerbes gelten neue Regelungen. Seit dem 1. November 2017 sind die Stadt- und Landkreise für die Umsetzung des Gesetzes zuständig.