Wer seine Steuererklärung elektronisch übermittelt, erspart sich nicht nur Aufwand und Postversand. Ab diesem Jahr haben Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg für ihre elektronische Steuererklärung auch zwei Monate mehr Zeit.
„Für all diejenigen, die per ELSTER ihre Steuererklärung abgeben, gilt schon in diesem Jahr eine Fristverlängerung. Eigentlich ist diese Verlängerung erst ab dem Jahr 2019 gesetzlich festgeschrieben“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2016 ist damit der 31. Juli 2017, nicht mehr der 31. Mai 2017.
„Das ist ein weiterer Anreiz für die elektronische Steuererklärung. Denn wir möchten, dass möglichst viele die Vorteile von ELSTER nutzen“, so die Ministerin. „Das kommt allen zugute: den Bürgerinnen und Bürgern, die damit papierlosen, unkomplizierten Zugang zu ihrem Finanzamt haben, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung, die die elektronischen Steuererklärungen rasch bearbeiten können.“
Wenn Anfang März alle notwendigen Angaben vor allem von Arbeitgebern, Versicherungen und Krankenkassen bei den Finanzämtern eingegangen sind, beginnt dort die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2016. Für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und diese vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, bleibt es bei der bislang schon gültigen Frist Ende Dezember.
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Anfang Januar 2017 ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft getreten. Das Bundesgesetz regelt unter anderem die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung neu. Ab dem Jahr 2019 – also erstmals für die Einkommensteuererklärung zum Jahr 2018 – verschieben sich die Abgabetermine um zwei Monate nach hinten. Das gilt sowohl für sogenannte beratene Steuerpflichtige wie auch für nicht beratene Steuerpflichtige, die ihre Einkommensteuererklärung ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen.
Finanzministerin Edith Sitzmann hat nun veranlasst, dass die Fristverlängerung für nicht beratene Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung per ELSTER machen, bereits in diesem Jahr greift. In Baden-Württemberg liegt der Anteil aller, die ihre Steuererklärung elektronisch übermitteln, bei knapp 60 Prozent. In beratenen Steuerfällen sind es 85 Prozent.