Das Merkblatt des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg. Das Merkblatt steht jetzt zum Download zur Verfügung.
Seit dem 1. Januar 2019 ist es verboten, den Uferbereich von Flüssen und Seen auf einer Breite von fünf Metern als Ackerland zu nutzen. Im Kern geht es dabei darum, dass kein Umbruch mehr erfolgt. Neben der Nutzung als Grünland dürfen Landwirtinnen und Landwirte in diesen Gewässerrandstreifen weiterhin Gehölze mit einem Ernteintervall von mehr als zwei Jahren und bestimmte Energiepflanzen anpflanzen. Zulässig ist darüber hinaus die Anlage und der umbruchlose Erhalt von Blühstreifen als Trachtflächen für Insekten.
„Die nun in Kraft getretenen Regelungen tragen wesentlich dazu bei, Stoffeinträge und Erosion in Flüsse und Seen weiter zu reduzieren. Dies ist ein wichtiger Baustein, um die ökologischen Funktionen der oberirdischen Gewässer zu erhalten“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. Das Verbot der Nutzung als Ackerland berühre nicht den Status der Flächen als Ackerfläche, betonte der Minister weiter.