Das Umweltministerium unterstützt Anschaffung von wolfsabweisenden Zäunen innerhalb der Förderkulisse Wolfsprävention ab sofort zu 100 Prozent.
Mit der Änderung der Landschaftspflegerichtlinie hat das Umweltministerium die finanzielle Unterstützung der baden-württembergischen Nutztierhalterinnen und -halter beim Schutz ihrer Herden vor Wolfsangriffen weiter verbessert. „Für den Erhalt unserer einzigartigen und artenreichen Kulturlandschaft brauchen wir die Weidehaltung. Daher ist es mir wichtig, die Halterinnen und Halter von Schafen und Ziegen darin zu unterstützen, die mit der Rückkehr des Wolfs verbundenen Herausforderungen zu meistern“, betonte Umwelt- und Naturschutzminister Franz Untersteller. „Dazu gehört der wolfsabweisende Schutz von Schaf- und Ziegenherden. Um unsere Nutztierhaltenden dabei noch besser zu unterstützen, haben wir die bestehenden hohen finanziellen Hilfen weiter aufgestockt und darüber hinaus neue Fördertatbestände geschaffen.“
Mehr Geld für wolfsabweisende Sicherung
Ab sofort wird das Land in der sogenannten „Förderkulisse Wolfsprävention“ sowohl die Materialkosten für Zäune und Zubehör als auch Arbeitskosten für die Errichtung neuer und die Nachrüstung bestehender Zäune übernehmen:
- Die Materialkosten für die Anschaffung neuer wolfsabweisender Zäune oder für die Nachrüstung bestehender Zäune für Weiden der Schaf-, Ziegen- und landwirtschaftlichen Gehegewildhaltung sowie für die wolfsabweisende Sicherung von Offenställen werden zu 100 Prozent gefördert. Bislang lag der Fördersatz hier bei 90 Prozent.
- Beim Neubau eines wolfsabweisenden festen Litzenzauns trägt das Land darüber hinaus künftig auch 50 Prozent der Arbeitskosten, die bei der Erstellung anfallen.
- Bei der wolfsabweisenden Nachrüstung bestehender Festzäune auf Schaf- und Ziegenweiden sowie bei landwirtschaftlich gehaltenem Gatterwild werden sogar 100 Prozent der Arbeitskosten gefördert.
- Neu ist zudem, dass die eigene Arbeitsleistung der Nutztierhaltenden gefördert werden kann. Errichten sie den wolfsabweisenden Zaun also in Eigenregie, können sie für diesen Aufwand künftig auch eine Entschädigung erhalten. Damit soll die Eigeninitiative der Tierhaltenden honoriert werden.
Innerhalb der Förderkulisse erstattet das Land von nun an auch den wolfsbedingten Mehraufwand beim Weidemanagement auf Naturschutzflächen mit einer Zulage von 100 Euro je Hektar. Darüber hinaus beteiligt sich das Land an den Unterhaltskosten für Herdenschutzhunde mit 1.920 Euro pro Jahr und Hund.
Ursprünglich wollte das Umweltministerium die Unterhaltskosten für Herdenschutzhunde mit 1.950 Euro pro Jahr und Hund fördern. Aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben musste dieser Satz jedoch geringfügig auf 1.920 Euro pro Jahr und Hund reduziert werden.