Die Landesregierung hat ein neues Polizeigesetz beschlossen, das mehr Befugnisse für die Polizei und noch mehr Sicherheit bringt. Bei Geflüchteten, die eine Beschäftigungserlaubnis haben und in Arbeit stehen, soll die Zeit des Asylverfahrens auf den Duldungszeitraum angerechnet werden.
„Die Landesregierung arbeitet in der Innenpolitik gründlich und lösungsorientiert. Heute haben wir im Kabinett gute Ergebnisse für Änderungen beim Polizeigesetz und Bleibeperspektiven für Ausreisepflichtige in Arbeit beschlossen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats.
Neues Polizeigesetz macht Baden-Württemberg noch sicherer
Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl erklärte: „Mit dem neuen Polizeigesetz machen wir Baden-Württemberg noch sicherer. Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss gehen wir nun in die Anhörung und das parlamentarische Verfahren kann zügig durchgeführt werden. Zukünftig kann unsere Polizei dann Bodycams auch in Wohnungen und Geschäftsräumen einsetzen. Das war mir ein persönliches Anliegen, das ist dringend nötig, ja überfällig. Es ist ein wichtiges Instrument auch zum Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten. Und die Bodycam schützt auch Frauen und Kinder, etwa bei häuslicher Gewalt. Durch eine weitere Neuregelung im Polizeigesetz wird es unsere Polizei bei Personenkontrollen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen, leichter haben, potentielle Straftäter aus dem Schutz der Anonymität zu holen. Und schließlich können nun auch Automatische Kennzeichenlesesysteme rechtssicher eingesetzt werden, nachdem die Regelungen der Rechtsprechung angepasst wurden. Das ist ein wichtiges Fahndungsinstrument, das eine personelle Entlastung für die Polizei bringt.“
Um die Auswirkungen der Personenkontrollen bei Großveranstaltungen überprüfen zu können, werden die neuen Regelungen ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten einer Evaluation unterzogen. Die neuen Regelungen zur Bodycam berücksichtigen in besonderem Maße die Vorgaben des Grundgesetzes zum Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Insbesondere bedarf die weitere Verarbeitung der Aufzeichnung einer Bodycam in Wohnungen einer richterlichen Zustimmung.
Auch EU-Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Justiz ist Inhalt des Gesetzes
Neben diesen zentralen neuen Regelungen hat die Neufassung des Polizeigesetzes vor allem zum Inhalt: die Umsetzung der EU-Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Justiz, die Umsetzung der Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeskriminalamtsgesetz sowie die Anpassung einzelner polizeilicher Befugnisse an den praktischen Bedarf.
„Die EU-Datenschutz-Richtlinie für Polizei und Justiz gibt den Rahmen vor, wie und unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten genutzt werden dürfen, um Straftaten zu verhüten und Straftaten zu verfolgen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir nun – zugegeben, mit etwas zeitlichem Vorlauf – das Polizeirecht an die Vorgaben der Richtlinie an“, erläutert Innenminister Thomas Strobl. Dafür war eine umfassende Novellierung erforderlich, auch weil das Landesdatenschutzgesetz in seiner bisherigen Form als Auffanggesetz für den polizeilichen Bereich wegfällt.
Gute Lösung für Ausreisepflichtige in Arbeit
„Das Kabinett hat heute den Koalitionsbeschlüssen vom 12. Dezember 2019 folgend auch eine Bundesratsinitiative zur Anpassung der Beschäftigungsduldung beschlossen. Wir bringen eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Paragraph 60d Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ein. Ziel dieser Bundesratsinitiative ist es, für Geflüchtete, deren Verfahren von der Hochphase des Flüchtlingszugangs betroffen waren, eine Anrechnungsmöglichkeit für Aufenthaltszeiten während des Asylverfahrens auf den notwendigen Duldungszeitraum zu schaffen. Einstweilen gilt auf meinen Vorschlag hin: Personen, die bis auf die Voraussetzung der Vorduldungszeiten alle Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung erfüllen, und unter die geplante Bundesratsinitiative fallen, können sich an die Härtefallkommission wenden“, so Innenminister Thomas Strobl.
Die Befassung der Härtefallkommission hat zur Folge, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen regelmäßig zurückzustellen sind. Dies gilt für Anträge von Personen, die bis spätestens 29. Februar 2016 ins Bundesgebiet eingereist sind und bei denen bis auf die Voraussetzung der Vorduldungszeiten alle Voraussetzungen der Beschäftigungsduldung gemäß Paragraph 60d AufenthG vorliegen. Diese werden sehr sorgfältig geprüft. Ihre Beschäftigungserlaubnis gilt weiterhin für die gesamte Dauer des Verfahrens, sofern die Personen ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung nach Paragraph 60d AufenthG nachkommen. Wenn begrenzte Kapazitäten zur Vollziehung der Abschiebung bestehen, beispielsweise bei Abschiebeflügen nach Gambia, werden zunächst diejenigen abgeschoben, die sich nicht in Arbeit befinden und nicht diejenigen, die vor dem 1. August 2018 eingereist sind, hier arbeiten, Steuern zahlen und damit im Sinne des Paragraph 60d AufenthG gut integriert sind. Letzteres gilt freilich in Sonderheit nicht für Straftäter und Gefährder und Dublin-Fälle. Zudem priorisiert das Innenministerium bereits seit Januar 2018 die Rückführung von Gefährdern und Straftätern durch den Sonderstab Gefährliche Ausländer. Die erfolgreiche Arbeit des Sonderstabs Gefährliche Ausländer wird derzeit durch den Aufbau weiterer regionaler Sonderstäbe in den Regierungspräsidien intensiviert.