In der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen sind manipulierte Zuverlässigkeitsprüfungen bekannt geworden. Nach jetzigem Kenntnisstand haben dadurch drei Personen Zutritt zu kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen in Baden-Württemberg erhalten, die tatsächlich nicht überprüft gewesen sind. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat Zutritte in kerntechnische Anlagen auf der Grundlage von Überprüfungen aus Jülich bis auf Weiteres untersagt.
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat Sofortmaßnahmen getroffen, nachdem Manipulationen bei der Zuverlässigkeitsprüfung von Mitarbeitern der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen bekannt wurden. „Beim Betrieb von kerntechnischen Anlagen steht Sicherheit an erster Stelle“, sagte Staatssekretär Andre Baumann. „Solche Manipulationen sind untragbar. Daher gehen wir entschieden gegen die nun bekannt gewordenen Manipulationen vor.“ Es müsse ein Weg gefunden werden, wie solche Manipulationen künftig sicher verhindert werden, so Baumann.
Personen, die in kerntechnischen Anlagen tätig werden, müssen vor Beginn der Tätigkeit im Hinblick auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden. Die Überprüfung erfolgt durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde. Mit sogenannten „Quermeldungen“ übermitteln Betreiber die Ergebnisse bereits amtlich durchgeführter Zuverlässigkeitsüberprüfungen bundesweit an andere Betreiber, woraufhin diese Personen dann auch in anderen Anlagen tätig werden können. Dies ist im Gesetz ausdrücklich so vorgesehen und bundesweit geübte Praxis.
Keine Hinweise auf sicherheitstechnisch relevante Motive
In der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) sind manipulierte Quermeldungen entdeckt geworden. Hinweise auf sicherheitstechnisch relevante Motive hierfür gibt es derzeit nicht.
Nach derzeitigem Kenntnisstand haben aufgrund von Quermeldungen aus Jülich drei Personen Zutritt zu kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen in Baden-Württemberg erhalten, die tatsächlich nicht überprüft gewesen sind. Eine dieser Personen hatte Zutritt zur Kerntechnischer Entsorgung GmbH Karlsruhe, jedoch nicht zu Sicherungsbereichen. Die beiden anderen Personen hatten Zutritt zum Kernkraftwerk Philippsburg, davon war eine Person für wenige Tage im Bereich Radiologische Überwachung im inneren Sicherungsbereich tätig.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Manipulationen hat das Umweltministerium Baden-Württemberg Zutritte in kerntechnische Anlagen auf der Grundlage von Quermeldungen bis auf Weiteres untersagt. Personen, die per Quermeldungen der JEN vom 01. Januar 2012 bis heute gemeldet wurden, sind darüber hinaus rückwirkend im System zu sperren. Außerdem dürfen die Betreiber im Land bis auf Weiteres keine Quermeldungen an andere Anlagen und Einrichtungen übermitteln. Ausnahmen für Personen, die zur Durchführung von bereits geplanten oder für kurzfristig erforderliche sicherheitstechnisch relevante Tätigkeiten benötigt werden, sind nur im Einvernehmen mit der Atomaufsicht möglich. Schließlich haben die Betreiber zeitnah ein Konzept vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass Manipulationen von Quermeldungen in ihren Anlagen und Einrichtungen im Land zuverlässig verhindert werden.
Die Atomaufsicht Baden-Württemberg führt jährlich über 4.000 Verfahren zur Zuverlässigkeitsprüfung durch. Hierzu holt die Atomaufsicht zum Beispiel eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein und beteiligt auch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) sowie das Landeskriminalamt (LKA).
Pressemitteilung des JEN vom 25. August 2017 zu den manipulierten Quermeldungen (PDF)