Das für die Marktüberwachung im Land zuständige Regierungspräsidium Tübingen hat LED-Lampen auf deren Umweltverträglichkeit und die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Anforderungen an die Kennzeichnung ihres Energieverbrauchs überprüft. Rund 50 Prozent der überprüften Produkte weisen Mängel auf.
In einer Schwerpunktaktion hat das für die Marktüberwachung im Land zuständige Regierungspräsidium Tübingen jüngst LED-Lampen auf deren Umweltverträglichkeit (Ökodesign) und die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Anforderungen an die Kennzeichnung ihres Energieverbrauchs (Energielabel) überprüft. Im Visier hatte die Marktüberwachung 35 verschiedene, vorrangig haushaltsübliche Lampentypen von Importeuren, Herstellern und (Online-)Händlern in Baden-Württemberg.
„Mit dem Energielabel können Verbraucherinnen und Verbraucher auf einfache Weise den Energieverbrauch und die Leistungsdaten der LED-Lampen vergleichen“, erläuterte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller. „Dies soll ihnen helfen, sich zu informieren und für Produkte zu entschieden, mit denen sie sowohl Energie als auch Kosten einsparen können.“ Dazu müssten sich die Bürgerinnen und Bürger aber darauf verlassen können, dass die Lampen die Anforderungen an die Energieeffizienz auch einhalten, so der Minister weiter.
Rund 50 Prozent der überprüften Produkte weisen Mängel auf
Von den aktuell untersuchten LED-Lampen wiesen jedoch rund 50 Prozent Mängel auf. Die Mängelliste umfasst sowohl technische Auffälligkeiten hinsichtlich des Lichtstroms, der Leistung und der Farbwiedergabe der Produkte als auch fehlende Pflichtangaben bei der Kennzeichnung der Lampen auf der Verpackung, auf der Lampe selbst oder im Internet, unvollständige oder falsche Angaben zu den technischen Daten sowie die fehlerhafte Darstellung dieser Angaben.
Das Regierungspräsidium Tübingen nahm mit den Herstellern und Importeuren der beanstandeten LED-Leuchten Kontakt auf. Die jeweiligen Wirtschaftsakteure haben daraufhin fehlende Kennzeichnungen freiwillig nachgeholt, falsche Angaben korrigiert oder den Vertrieb der Produkte eingestellt.
Franz Untersteller: „Ich begrüße solche Schwerpunktaktionen der Marktüberwachung ausdrücklich. Sie decken Versäumnisse bei Produktion und Handel von energieverbrauchsrelevanten Produkten auf und tragen so zum Schutz unserer Umwelt und der Verbraucherinnen und Verbraucher im Land bei. Zudem gewährleisten sie einen fairen Wettbewerb zwischen allen Marktakteuren.“
Produkte direkt vor Ort im Schnellverfahren überprüfen
In Anbetracht der hohen Beanstandungsquote wird das Regierungspräsidium Tübingen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von LED-Lampen weiterhin im Auge behalten. Seit diesem Jahr kann für erste physikalische Messungen unmittelbar bei der Entnahme der Prüflinge vor Ort im Handel, beim Importeur oder Hersteller ein mobiles Messgerät eingesetzt werden. So können wesentlich mehr Produkte direkt vor Ort im Schnellverfahren (außerhalb von Laborbedingungen) auch technisch geprüft werden. Eine solche Vorab-Messung dient zur groben Abschätzung, ob eine LED-Lampe erste Verdachtsmomente auf Mängel aufweist. Dadurch können die aufwändigen und kostenintensiven Prüfungen im Labor für die bereits auffällig gewordenen Produkte reserviert werden.