Der Landtag hat ein Gesetz zur Anpassung des baden-württembergischen Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung beschlossen. Es sei bundesweit mit das beste Landesdatenschutzgesetz, so Innenminister Thomas Strobl.
„Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Auf dieser Grundlage regeln wir den Datenschutz im Land neu. Damit sorgen wir für einen Datenschutz auf dem bisherigen, hohen Niveau und ermöglichen gleichzeitig notwendige Erleichterungen für einen sinnvollen Umgang mit den Daten“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Befassung mit dem Gesetz zur Anpassung des baden-württembergischen Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung im Landtag von Baden-Württemberg. Der Landtag beschloss das Gesetz in zweiter Lesung.
Bundesweit mit das beste Landesdatenschutzgesetz
„Baden-Württemberg hat jetzt bundesweit eines der besten Gesetze zum Datenschutz. Das hat uns die Experten-Anhörung im Landtag gezeigt. Der Kern der Aussagen der Sachverständigen in der Anhörung am vergangenen Montag war: Der Gesetzentwurf ist insgesamt zu begrüßen, der Gesetzentwurf ist positiv, in Baden-Württemberg gibt es eines der besten Gesetze im Ländervergleich", so Strobl.
Seit dem 25. Mai 2018 werden die wesentlichen Regelungen zum Datenschutz nicht mehr durch nationale Gesetze, sondern durch die Datenschutz-Grundverordnung getroffen. Deshalb enthält das neue Landesdatenschutzgesetz nur noch ergänzende Regelungen.
„Der Landesgesetzgeber kann die datenschutzrechtlichen Regelungen für die Verwaltung – für alle öffentlichen Stellen – selbst gestalten, soweit die Datenschutz-Grundverordnung ihm Spielraum lässt. Das haben wir heute getan“, erklärte Minister Thomas Strobl.
Wichtige Punkte des neuen Gesetzes
Wichtige Punkte des neuen Landesdatenschutzgesetzes sind nach den Worten von Innenminister Thomas Strobl:
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird in seiner unabhängigen Stellung weiter gestärkt.
- Das Gesetz schafft klare Regeln, unter welchen Voraussetzungen öffentliche Stellen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen.
- Der Datenschutz für die Beschäftigten in der Verwaltung wird verbessert.
- Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird neu geregelt. Dabei wird für jedes einzelne Objekt geprüft, ob eine Videoüberwachung gerechtfertigt ist. Die bisherige Regelung zu den Fristen für die Speicherung von Videoaufnahmen bleibt unverändert.
Innenminister Thomas Strobl bedauerte, dass SPD und FDP den Verbesserungen für den Beschäftigtendatenschutz und der Stärkung der Position des Landesdatenschutzbeauftragten ihre Zustimmung verweigerten.