Die Ergebnisse des landesweiten Gutachtens zum Wildverbiss zeigen, dass die meisten Baumarten im Land problemlos verjüngt werden können und nicht durch Rehwildverbiss gefährdet ist. Eine Eichenverjüngung ist jedoch nur mit Schutz möglich.
„Die teilweise verheerenden Auswirkungen der Trockenjahre 2018 bis 2020 in den Wäldern zeigen, wie wichtig die Anpassung der heimischen Wälder an den Klimawandel ist. Der Waldumbau hin zu klimaresilienten Mischwäldern ist eine große Herausforderung, die nur durch gemeinsames zielgerichtetes Handeln von Forstwirtschaft und Jagd bewältigt werden kann“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk am Mittwoch den 18. Mai 2022 in Stuttgart, zur landesweiten Auswertung zum Forstlichen Gutachten 2021 (PDF), das im Landesjagdbeirat vorgestellt wurde.
Die landesweite Auswertung belege, dass eine natürliche Verjüngung der meisten Baumarten in der überwiegenden Zahl der baden-württembergischen Jagdreviere möglich ist und nicht durch Rehwildverbiss gefährdet sei. Allerdings stelle sich die Situation bei der Eiche kritisch dar.
Als wärmeliebende, weniger trockenheitsempfindliche und außerdem im Hinblick auf die Biodiversität sehr wertvolle Baumart sei die Eiche eine der wichtigsten Zukunftsbaumarten. Dass rund 85 Prozent der Eichenverjüngungen einer starken oder mittelstaken Verbissintensität durch Rehwild ausgesetzt sind, zwinge zum Handeln.
Lösungsstrategien für die Eichenverjüngung werden entwickelt
„Aus Revieren, in denen die Eichenverjüngung gelingt, lassen sich Wege zum Erfolg ableiten“, unterstrich Peter Hauk. „Es zeigt sich, dass Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer als Verpächter der Jagdreviere die jagdlichen und waldbaulichen Ziele in ihren Wäldern mit den Jägerinnen und Jägern besser abstimmen müssen“ betonte Minister Peter Hauk. Dazu habe das Ministerium Runde Tische Waldumbau und Jagd initiiert, die Lösungsstrategien hierfür entwickeln. Darüber hinaus würden derzeit im Wildtierportal Baden-Württemberg auch digitale Werkzeuge zur besseren Abstimmung von waldbaulichen Verjüngungszielen und Rehwildbejagung entwickelt werden.
Mit diesen Ergebnissen hätten sich die in den landesweiten Auswertungen der Forstlichen Gutachten von 2009 und 2012 festgestellten Trends auch 2015 fortgesetzt. Die Erhebungsjahre 2009, 2012 und 2015 würden sich hinsichtlich der festgestellten Verbissintensität und der Einschätzung, ob die waldbaulichen Ziele erreicht werden können, nicht grundlegend unterscheiden. Fortschritte sollen hier durch einen intensiveren Dialog zwischen den Grundbesitzerinnen und Grundbesitzern als jagdrechtsinhabenden Personen und den Jägerinnen und Jägern erzielt werden.
Forstliches Gutachten seit über 35 Jahren bewährt
In Baden-Württemberg ist das Forstliche Gutachten ausdrücklich als ein landesweites, jagdrevierbezogenes Schätzverfahren konzipiert und hat sich seit über 35 Jahren bewährt.
Weitere wesentliche Ergebnisse der zentralen Auswertung der Gutachten des Erhebungsjahrs 2021 sind:
- Die in den landesweiten Auswertungen der Forstlichen Gutachten seit 2009 festgestellten Trends haben sich auch 2021 fortgesetzt. Die letzten fünf Erhebungen würden sich hinsichtlich der festgestellten Verbissintensität und der Einschätzung, ob die waldbaulichen Ziele erreicht werden können, nicht grundlegend unterscheiden.
- Bezogen auf einzelne Jagdreviere werden deutliche Veränderungen der Verbissintensität festgestellt. Diese Dynamik belegt, dass die Verbissintensität lokal nicht als unveränderbar hingenommen werden muss, auch wenn landesweit nur geringfügige Veränderungen erreicht wurden.
- Mit Ausnahme der Tanne werden die waldbaulichen Ziele bei den in Baden-Württemberg verbreiteten Nadelbaumarten in aller Regel nicht durch Rehwildverbiss gefährdet. Auch die Buche wird in Baden-Württemberg nur in Ausnahmenfällen von Rehwild so stark verbissen, dass die natürliche Verjüngung nicht ohne Schutzmaßnahmen möglich ist. Die übrigen heimischen Laubbaumarten sind hingegen tendenziell stärker von Verbiss betroffen als die Nadelbaumarten.
- Die Ergebnisse des Forstlichen Gutachtens belegen (weiterhin) geringere Beeinträchtigungen durch Wildverbiss und gleichzeitig bessere Voraussetzungen für das Erreichen der waldbaulichen Verjüngungsziele in der staatlichen Regiejagd.
- Anhand der landesweiten Auswertung der Forstlichen Gutachten lassen sich Regionen identifizieren, in denen das Erreichen waldbaulicher Verjüngungsziele anhaltend für bestimmte Baumarten schwierig ist. Diese liegen bei Eiche in Rheinebene und im Norden bis Nordosten des Landes und bei Tanne im Wesentlichen im Bereich der Ostabflachung des Schwarzwaldes.