Durch die Eingliederung des Landesgesundheitsamts in das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration sollen Zuständigkeiten insbesondere im öffentlichen Gesundheitsdienst zusammengeführt und geschärft werden.
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 27. Juli 2021, die Eingliederung des Landesgesundheitsamts in das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration zum 31. Dezember 2021 beschlossen. „Durch die Eingliederung des Landesgesundheitsamts in das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration stellt die Landesregierung die Weichen für eine Stärkung und Neustrukturierung der fachlichen Expertise im Gesundheitsbereich“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha nach der Ministerratssitzung in Stuttgart.
Klarere Strukturen im Gesundheitsbereich schaffen
Das Landesgesundheitsamt ist derzeit in der Abteilung 9 des Regierungspräsidiums Stuttgart angesiedelt und landesweit zuständig. Es ist ein Bindeglied zwischen Gesundheitsbehörden, Politik und Wissenschaft. Es berät insbesondere die Gesundheitsämter in den Stadt- und Landkreisen und die Landesregierung, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zukunfts- und bürgerorientiert aufzustellen.
Zum Jahresende werden nun die Referate 91 bis 94 und das Referat 97 des Regierungspräsidiums Stuttgart in das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration eingegliedert. Dadurch sollen klarere Strukturen im Gesundheitsbereich geschaffen sowie Zuständigkeiten insbesondere im öffentlichen Gesundheitsdienst zusammengeführt und geschärft werden.
Von der Eingliederung in das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration ausgenommen ist das Trinkwasserlabor des Landesgesundheitsamts. Dieses wird aufgrund der bislang schon bestehenden Zuständigkeit in das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingegliedert. Im Regierungspräsidium Stuttgart verbleiben das Referat 95 (Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen) und das das Referat 96 (Arbeitsmedizin, Staatlicher gewerbeärztlicher Dienst).
Aufgaben des Landesgesundheitsamts in der Corona-Pandemie
In der Corona-Pandemie ist die Bedeutung des Landesgesundheitsamts auch für die Bürgerinnen und Bürger offensichtlich geworden. Das Landesgesundheitsamt bündelt unter anderem die Zahlen der Infizierten und meldet diese an das Robert Koch-Institut. Außerdem informiert das Landesgesundheitsamt jeden Tag das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration sowie weitere Behörden im Land und erstellt den täglichen Corona-Bericht. Zudem beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesgesundheitsamts die Landesregierung zu den verschiedensten Fragenstellungen im Rahmen der Corona-Pandemie.
Bisherige Gliederung des Landesgesundheitsamtes
Die Abteilung 9 des Regierungspräsidiums Stuttgart umfasst bislang die folgenden Referate:
- Referat 91 (Recht und Verwaltung, Grundsatzangelegenheiten, Qualitätsmanagement, Fort- und Weiterbildung),
- Referat 92 (Gesundheitsschutz und Epidemiologie),
- Referat 93 (Hygiene und Infektionsschutz),
- Referat 94 (Gesundheitsförderung, Prävention, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung, Versorgung),
- Referat 95 (Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie, Approbationswesen),
- Referat 96 (Arbeitsmedizin, Staatlicher gewerbeärztlicher Dienst) und das
- Referat 97 (Digitalisierung ÖGD).