Rasenroboter können gerade für kleinere Tiere zu einer tödlichen Gefahr werden. Der Landesbeirat für Tierschutz setzt sich daher verpflichtende Qualitätsstandards und Sicherheitsprüfungen durch die Hersteller ein.
„Der Tierschutzbeirat hat sich in seiner letzten Sitzung intensiv mit der Tierschutzproblematik bei Rasenrobotern auseinandergesetzt. Diese autonomen Rasenmäher erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit, aber vielen Besitzern ist dabei nicht bewusst, dass die Geräte vor allem für kleinere Tiere zur tödlichen Gefahr werden können. Aus Sicht des Tierschutzes besteht hier dringender Handlungsbedarf. Wir werden uns daher für verpflichtende Qualitätsstandards und Sicherheitsprüfungen durch die Hersteller vor dem Verkauf der Geräte einsetzen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk im Nachgang zur 84. Sitzung des Landesbeirates für Tierschutz, die vergangene Woche als Online-Konferenz stattfand.
Autonome Mähroboter finden sich in immer mehr Gärten und sorgen ohne Arbeitsaufwand und störenden Lärm meist über Nacht dafür, dass das Rasengrün kurzgehalten wird. Dabei können sie gerade für kleinere Tiere lebensbedrohlich sein.
Vor allem billigere Geräte ohne Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Tieren
So rollen sich zum Beispiel Igel in Gefahrensituationen zusammen, anstatt zu fliehen, was zu schweren Verletzungen mit fatalen Folgen führen kann. Vor allem billigere Geräte verfügen oft über keine oder unzureichende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Tieren.
Der Landesbeirat für Tierschutz fordert, dass Rasenroboter verpflichtend mit Sensoren zur Hindernis-Erkennung, Stopp-Automatik, Ausweich-Mechanismen und einer tiefen Apfelschürze ausgestattet sein müssen. Zudem sollten die Geräte nicht während der Dämmerung oder in der Nacht eingesetzt werden, da Igel und viele andere Tiere zu dieser Zeit besonders aktiv sind. Der Landesbeirat für Tierschutz setzt sich für ein wirksames Testverfahren vor dem Verkauf ein, außerdem sollte tiergefährdenden Geräten beim Verkauf verpflichtend ein Warnhinweis beigelegt werden.
Der Landesbeirat für Tierschutz
Der Landesbeirat für Tierschutz berät das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Tierschutzfragen. Der Beirat soll zu grundsätzlichen Belangen des Tierschutzes sowie zu besonderen Tierschutzproblemen angehört werden.
Der Beirat besteht aus dem Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Vorsitzendem sowie aus ehrenamtlichen Mitgliedern aus Verbänden und Organisationen.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landesbeirat für Tierschutz