Der Landesbeirat für Tierschutz hat bei seiner Sitzung am 3. April in Boxberg aktuelle Themen zur Heimtier- und Nutztierhaltung sowie zu Tierversuchen diskutiert. Tierschutzwidrige Produkte dürfen nicht angeboten, nicht gekauft und nicht verwendet werden, so der Appell des Beirats an alle Tierhalter und den Handel.
„Im Handel werden nach wie vor in erheblichem Umfang tierschutzwidrige Produkte angeboten. Das Spektrum reicht von Haltungseinrichtungen aus ungeeignetem Material, zu geringer Größe, ungeeigneter Form, wie zum Beispiel bei Rundkäfigen, Miniaquarien, ungeeigneten Käfigausstattungen, Bodengrund oder Einstreu bis hin zu Bekleidung, Geschirren, Leinen oder Pflegeprodukten, die für die Tiere ungeeignet oder sogar gefährlich sein können. Wer Tiere hält, muss auch dafür sorgen, dass Produkte, die im Zusammenhang mit der Haltung eingesetzt werden, tiergerecht sind“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Die Heimtier- und Nutztierhaltung war zentrales Thema der Sitzung des Landesbeirats für Tierschutz Baden-Württemberg, der am 3. April in Boxberg getagt hatte.
Taubenvergrämung wird zum Problem
Die Zunahme der Taubenpopulationen stellt viele Städte und Hausbesitzer vor große Herausforderungen. Bei Vergrämungs- und Regulierungsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass Tieren keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden (Paragraf 13 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes). So seien derzeit beispielsweise Klebepasten, die zum Gebäudeschutz gegen Stadttauben angeboten werden, in der Diskussion. „Solche Pasten können das Gefieder verkleben, kleinere Singvögel oder Fledermäuse können daran kleben bleiben und einen qualvollen Tod erleiden“, erklärte der Minister.
„Ein Verbot von Stoffen und Produkten, die für Tiere gefährlich sein können, ist rechtlich schwer umzusetzen. Ich appelliere an den Handel, ungeeignete und gefährliche Produkte nicht anzubieten und an die Tierhalter, sich vor der Anschaffung von Tieren genau über deren Ansprüche zu informieren, um die arteigenen Bedürfnisse erfüllen zu können“, sagte der Minister.
Haltung von Nutztieren
Der Landesbeirat hat in seiner Sitzung auch aktuelle Themen aus der Nutztierhaltung angesprochen, wie zum Beispiel die Anbindehaltung von Rindern und die Einzelhaltung von Sauen im Kastenstand.
Die Mitglieder des Beirats hatten Gelegenheit, sich im Bildungs- und Wissenszentrum der Landesanstalt für Schweinezucht Boxberg (LSZ) über aktuelle Entwicklungen in der Schweinehaltung zu informieren.
„Wir diskutieren derzeit intensiv Möglichkeiten für Verbesserungen in der Nutztierhaltung. Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam mit den Landwirten, dem Handel und Vertretern von Wissenschaft und Tierschutz hier zu guten und für die Betriebe wirtschaftlich tragfähigen Lösungen kommen werden“, betonte Hauk und übergab im Anschluss an die Sitzung einen Förderbescheid in Höhe von 365.000 Euro an den Geschäftsführer der Landesanstalt für Schweinezucht Boxberg, Hansjörg Schrade. Das Geld fließt in die Forschungsarbeit zur Verbesserung der Nutztierhaltung.
Fachtagung Tierversuche und Ersatzmethoden
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird am 8. Mai 2017 eine Fachtagung mit dem Thema „Planung von Tierversuchen – Neuere Methoden zur Reduktion und Qualitätssteigerung“ in Stuttgart durchführen. Der Landesbeirat für Tierschutz begrüßt diese aus einer Initiative des Beirats hervorgegangene Veranstaltung, die neue Erkenntnisse zur Bewertung von Tierversuchen sowie zur Entwicklung und Anwendung von Alternativen aufzeigen soll.
Positionspapier des Deutschen Tierschutzbundes zu tierschutzwidrigem Zubehör (PDF)
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz: Informationen zur Tierhaltung
Programm der Fachtagung des Ministeriums zu Tierversuchen (PDF)