Das Förderprogramm „Baumschnitt-Streuobst“ der Landesregierung stößt auf sehr große Resonanz: Privatpersonen, Vereine, Kommunen, Mostereien und Streuobstinitiativen aus ganz Baden-Württemberg haben rund 1.100 Anträge gestellt. Sie pflegen die nächsten fünf Jahre rund 400.000 Streuobstbäume. Für die Schnittsaison 2015/16 haben landesweit 1.018 Gruppen einen Auszahlungsantrag eingereicht. Derzeit erfolgen die Vor-Ort-Kontrollen und Auszahlungen zur Fördermaßnahme.
„Der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen ist die Grundvoraussetzung vitaler Baumbestände, die unsere Landschaft prägen und Lebensraum für viele Pflanzen- und Tierarten bieten können. Bei fehlender Pflege drohen Bestände zu verbuschen und die Bäume zusammenzubrechen. Umso mehr freut es mich, dass sich vielerorts Menschen für die Bewahrung der Streuobstflächen einsetzen“, sagte Minister Peter Hauk bei seinem Besuch der Arbeitsgemeinschaft Streuobstwiesen Steinheim/Murr (Landkreis Ludwigsburg).
„Engagierte Gruppen entwickeln neue, gemeinwohlorientierte Ansätze für den Erhalt unserer Kulturlandschaft. Mit der Baumschnitt-Prämie als wichtiger Teil der Streuobstkonzeption leistet das Land einen zentralen Beitrag zum Erhalt der Streuobstwiesen“, so der Minister.
Die Arbeitsgemeinschaft Streuobstwiesen Steinheim ist einer der Sammelantragstel-ler, der für seine Baumpflege eine Förderung beim Regierungspräsidium beantragt hat. Die Gruppe besteht aus 24 Teilnehmern, die in den nächsten Jahren 1 030 Bäume mindestens zweimal fachgerecht schneiden. „Sie halten den Streuobstbau in der Region lebendig und ermöglichen darüber hinaus durch Ihren seit Jahren erfolgreichen Einsatz als Aufpreisinitiative eine lokale Wertschöpfung. Mit Ihren Schnittkursen und Umweltbildungsangeboten machen Sie den Streuobstbau für viele erlebbar“, sagte Hauk.
Ein wichtiger Schritt für unsere Kulturlandschaft
Die Streuobstwiesen prägen das landschaftliche Gesicht Baden-Württembergs. Mit ihrem Artenreichtum, ihrer Sortenvielfalt, ihrer Ästhetik und den vielfältigen, leckeren Produkten, die aus ihnen hervorgehen, sind sie ein wichtiger Teil der Natur und Kultur des Landes. „Streuobstwiesen zu erhalten, erfordert viel Arbeit. Mit der Baumschnitt-Förderung würdigen wir die Leistung der Menschen, die mit ihrem großen Engagement dieser hochwertigen Kulturlandschaft eine Zukunft geben. Die rege Teilnahme freut uns sehr und bringt uns dem Ziel näher, eine lebendige Streuobstkultur zu erhalten“, betonte der Minister.
Förderung „Baumschnitt-Streuobst“
Mit der Förderung „Baumschnitt-Streuobst“ unterstützt das Land den fachgerechten Schnitt von Kern- und Steinobstbäumen mit 15 Euro pro Baumschnitt. Gemeinden, Vereine, Mostereien, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Abfin-dungsbrennereien und Gruppen von mindestens drei Privatpersonen konnten bis zum 15. Mai 2015 Sammelanträge bei den Regierungspräsidien einreichen. Mit den Sammelanträgen wurde ein fünfjähriges Schnittkonzept vorgelegt, das eine Mindestbaumzahl von 100 Bäumen umfasst. Pro Baum werden zwei Schnitte in fünf Jahren gefördert. Die Schnittmaßnahmen leisten einen Beitrag, um den Pflegezustand der Streuobstbäume, der an vielen Stellen im Land unbefriedigend ist, zu verbessern.
<link file:44561 _blank link-download>Verteilung der Anträge zur Fördermaßnahme Baumschnitt Streuobst (PDF)
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Streuobstkonzeption