Künftig sollen Referendare und Lehramtsanwärter, die ein Kind betreuen oder einen Angehörigen pflegen, ihren Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren können. Auch schwerbehinderte Lehramtsanwärter sollen diese Möglichkeit erhalten. Damit verbessert die Landesregierung die Vereinbarkeit von Familie und Lehrerberuf.
Kultusministerin Susanne Eisenmann will angehenden Lehrerinnen und Lehrern ermöglichen, ihren Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit zu absolvieren. Ein entsprechendes Konzept des Kultusministeriums hat die Landesregierung gestern, den 10. Oktober 2017, im Ministerrat beschlossen. „Mit der Einführung des Vorbereitungsdiensts in Teilzeit greifen wir einen berechtigten Wunsch junger Menschen auf, die neben der anspruchsvollen Lehrerausbildung ein Kind großziehen oder einen Angehörigen pflegen. Auf deren individuelle Lebenswirklichkeit wollen wir eingehen und die Vereinbarkeit von Familie und Lehrerberuf verbessern“, begründete Kultusministerin Eisenmann ihre Initiative.
Künftig sollen Referendare und Lehramtsanwärter aller Schularten, die ein Kind betreuen oder einen Angehörigen pflegen, auf Antrag ihren Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren können. Auch schwerbehinderte Lehramtsanwärter sollen diese Möglichkeit erhalten. Der regulär 18 Monate dauernde Vorbereitungsdienst kann dann im Umfang von 60 Prozent geleistet werden und verlängert sich dadurch auf 30 Monate (fünf statt drei Schulhalbjahre). Aus Gründen der Unterrichtsorganisation bleibt der Umfang auch des Teilzeitvorbereitungsdienstes an den Schuljahrestakt gebunden – individuelle Teilzeitquoten sind deshalb nicht möglich.
Vorbereitungsdienst in Teilzeit soll 2018 in Kraft treten
Baden-Württemberg gehört bundesweit zu den ersten Ländern, die eine Teilzeitoption für den Vorbereitungsdienst einführen. Für Kultusministerin Eisenmann bedeutet die neue Regelung eine Erleichterung für angehende Lehrer bei gleichbleibender Qualität der Ausbildung. „Das Angebot des Vorbereitungsdiensts in Teilzeit trägt zur Attraktivität des Lehrerberufs bei. Wenn wir von der Wirtschaft größere Flexibilität im Umgang mit Bewerbern verlangen, dann sind wir als öffentliche Hand in der Pflicht, hier mit gutem Beispiel voranzugehen“, so Eisenmann. Unmittelbare Mehrkosten entstehen durch die Neuregelung nicht.
Mit dem Beschluss der Landesregierung wurde das Innenministerium beauftragt, die zur Einführung des Teilzeitvorbereitungsdienstes notwendige Änderung im Beamtengesetz vorzubereiten. Gleichzeitig müssen die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen angepasst werden. Die Regelung soll voraussichtlich im nächsten Jahr in Kraft treten, sodass erstmals Lehramtsanwärter und Referendare zum Frühjahr 2019 davon profitieren können.