Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt die Landesregierung gezielt innovative Unternehmen im Ländlichen Raum. Bewerbungen für die bevorstehende Auswahlrunde sind bis 31. August möglich.
„Die baden-württembergischen Mittelständler sind Meister ihrer Klasse. Kein anderes Land hat solch eine gewachsene Struktur an traditionsreichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Zu dieser Feststellung kommt der Mittelstandsatlas 2018 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), welcher im März des Jahres veröffentlich wurde. Die jahrzehntelange dominante Präsenz der baden-württembergischen KMU ist nur möglich, weil diese in ihren Bereichen absolute Spitzenreiter sind und sich kontinuierlich weiterentwickeln. Sie tragen entscheidend zur Wirtschaftskraft im Land bei und sind vor allem im Ländlichen Raum unverzichtbare Arbeitgeber“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
„Damit dies auch weiterhin so bleibt, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg‘ aufgesetzt. Über diese können innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum eine Förderung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzutreiben. Gemeinden mit solchen Unternehmen können sich noch bis zum 31. August 2018 für die aktuelle elfte Auswahlrunde bewerben“, sagte Hauk.
Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“
Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.
In der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In den zurückliegenden zehn Auswahlrunden hat der auf Landesebene gebildete Bewertungsausschuss über 192 Projekte beraten. Für insgesamt 89 Projekte wurde eine Förderzusage erteilt. Die bisher bereitgestellten Fördermittel belaufen sich auf insgesamt 29 Millionen Euro. Auf Seiten der Unternehmen wird dadurch ein Investitionsvolumen in Höhe von 238 Millionen Euro angestoßen.
Bewerbung
Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses. Dieser tagt zweimal jährlich. Aufnahmeanträge können jederzeit eingereicht werden. In der ersten Auswahlrunde eines Jahres werden alle Aufnahmeanträge berücksichtigt, die bis zum 28. Februar vorliegen, in der zweiten Auswahlrunde diejenigen, die bis zum 31. August eines Jahres vorliegen.
Im Bewertungsausschuss vertreten sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, die Wirtschaftsinitiative Baden-Württemberg Connected e.V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Landeskreditbank Baden-Württemberg-Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Mit dem EFRE und dem darauf aufbauenden Programm „Innovation und Energiewende“ richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg im Programmzeitraum 2014 bis 2020 den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung, Innovation sowie die Verringerung der CO2-Emissionen. Das ELR ist das bedeutendste Förderprogramm des Landes zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Im Zusammenspiel mit der EFRE-Förderung liegt der Schwerpunkt der aktuellen Förderperiode auf der Sicherung und dem Ausbau der Technologieführerschaft Baden-Württembergs in der Fläche.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Ländlicher Raum