Justizministerin Marion Gentges hat ihren Antrittsbesuch beim Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg absolviert. Die Landesregierung setzt auch in Zeiten knapper Kassen den Kurs zur Stärkung der Justiz fort und setzt mit dem neuen Haushalt einen klaren Schwerpunkt für die Justiz im Land.
Bei dessen Mitgliederversammlung hat Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges ihren Antrittsbesuch beim Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg absolviert. Bei der Veranstaltung im Haus der Wirtschaft in Stuttgart erläuterte die Justizministerin auch die Vorschläge der Landesregierung zum Haushalt 2022, dessen Verabschiedung dem Parlament als Haushaltsgesetzgeber obliegt, um die Justiz im Land nochmals erheblich zu stärken.
Kurs zur Stärkung der Justiz wird fortgesetzt
Justizministerin Gentges sagte: „Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat die Justiz in Baden-Württemberg eine bedeutende, aber auch dringend erforderliche personelle Stärkung erfahren. Dass diese Landesregierung auch in aktuellen Zeiten knapper Kassen den Kurs zur Stärkung der Justiz nicht bloß fortsetzen, sondern mit dem Haushalt einen klaren Schwerpunkt für die Justiz im Land setzen möchte, zeigt: Wir meinen es ernst mit einem starken Rechtsstaat. Wir wollen die dritte Gewalt mit den Mitteln ausstatten, die sie für ihre bedeutende Arbeit braucht. Die überparteiliche Zustimmung, die in den vergangenen Tagen für diese Pläne zu vernehmen war, stimmt mich zuversichtlich, dass der Landtag mit Verabschiedung des Staatshaushalts ein starkes Signal für den Rechtsstaat und die Justiz im Land aussenden wird.“
Die Eckdaten des Regierungsentwurfs zum Haushalt 2022 sehen für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Migration bislang 285 echte Neustellen sowie die Aufhebung von 166,5 Wegfallvermerken für bislang befristete Stellen vor.
Justiz steht vor enormen Herausforderungen
Justizministerin Marion Gentges begründete die Erforderlichkeit der geplanten Neustellen mit aktuellen tatsächlichen und gesetzlichen Entwicklungen: „Die Justiz steht vor enormen Herausforderungen. In den Zivilabteilungen der Land- und Oberlandesgerichte führen die anhaltend hohen Eingänge an Diesel-Verfahren zu enormen Belastungen. Durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität werden die Anbieter sozialer Netzwerke ab Februar 2022 verpflichtet, strafbare Inhalte, insbesondere Hass-Postings, den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Aufgrund der Neuregelung rechnen wir für Baden-Württemberg mit bis zu 19.500 zusätzlichen Verfahren. Zudem haben wir im Koalitionsvertrag zwei wichtige Projekte festgeschrieben: Zum einen den flächendeckenden Ausbau der Häuser des Jugendrechts und zum anderen die landesweite Förderung beschleunigter Verfahren. Beide Themen liegen mir besonders am Herzen, dienen sie doch dem Ziel, Strafen nach den Taten auf den Fuß folgen und sie deshalb besonders effektiv wirken zu lassen. Der Rechtsstaat zeigt auf diese Weise, dass er funktioniert und jeder möglichst zeitnah seine gerechte Strafe erhält.“