Zinsen

Land schafft Planungssicherheit bei Zinsausgaben

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Das Land schließt Kreditgeschäfte mit möglichst niedrigen Zinsen langfristig ab und schafft bei den Zinsausgaben Planungssicherheit. Der Landtag ermächtigte das Finanzministerium in der Landeshaushaltsordnung explizit dazu, sich Zinsen langfristig zu sichern.

Das Ministerium für Finanzen verwahrt sich gegen unsachliche Vorwürfe und die Behauptung, die Zinsabsicherung des Landes sei illegal. „Sich Zinsen langfristig zu sichern, ist nicht illegal, sondern in der Landeshaushaltsordnung klar geregelt. Der Landtag ermächtigt das Ministerium in der Landeshaushaltsordnung explizit dazu“, betonte ein Sprecher des Ministeriums für Finanzen. „Zudem ist der Einsatz dieser Zinssicherungsinstrumente im Staatshaushaltsgesetz beschränkt. Daran halten wir uns.“

Das Land sichert beispielsweise variable Zinssätze in Landesschatzanweisungen oder anderen Kreditgeschäften ab, indem es diese durch Derivatgeschäfte gegen einen vorher vereinbarten festen Zinssatz tauscht. Diese Zinssätze liegen in der Regel beim Abschluss des Zinstauschs unter denen von Darlehen gleicher Laufzeit. Die Geschäfte sind langfristig abgeschlossen. Wenn sich der reale Zinssatz während der Laufzeit noch günstiger als das vereinbarte Zinsniveau verändert, löst das keine zusätzlichen Kosten aus. „Egal wie sich der Zinssatz entwickelt, es gibt in keinem Fall Nachzahlungen. Der sogenannte Barwert ist eine Betrachtung in einer Bankbilanz, die für das Land keine Bedeutung hat“, so der Sprecher.

Das Ministerium habe den Aufwand für Zinsen in den vergangenen Jahren stetig reduzieren können. Es müsse aber auch Vorsorge treffen, falls Zinsen wieder steigen. Deshalb werden manche Zinssätze für bis zu 40 Jahre gesichert werden. „Wir schauen, dass wir so günstig und so sicher wie möglich am Markt agieren. Wir reduzieren damit die Risiken“, so der Sprecher.

Das Land bemüht sich bereits seit 1990, möglichst lange günstige Zinsen zu sichern – wie es Häuslesbauerinnen und -bauer auch machen. Das Instrument sei damit während der Regierungszeiten von Grünen, CDU, SPD und FDP genutzt worden. Der letzte Neuabschluss erfolgte 2012. Seitdem wurden nur bestehende Abschlüsse restrukturiert.

Für das Land dürfen Derivate nicht einfach so abgeschlossen werden. Sie stehen immer im Zusammenhang mit einem Grundgeschäft in Form eines Darlehens. „Dass wir uns mit Derivaten gegen Zinsrisiken absichern, ist finanzpolitisch vernünftig. Wir gehen verantwortungsvoll mit Steuergeldern um“, so der Sprecher.

Die wichtigsten Richtigstellungen

  • Zinsabsicherung ist nicht illegal, sondern in § 18 der Landeshaushaltsordnung klar geregelt. Demnach dürfen Vereinbarungen, also Derivate, mit dem Ziel der Optimierung oder der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossen werden. Zudem ist die Höhe des Bestands gemäß § 4 Absatz 4 Staatshaushaltsgesetz auf höchstens 25 Prozent der Kreditmarktschulden am Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres zuzüglich 25 Prozent der für Anschlussfinanzierungen im Finanzplanungszeitraum fällig werdenden Tilgungen beschränkt.
  • Jedes Zinsderivat braucht ein Kreditgeschäft, das ihm zu Grunde liegt. Das Land nutzt Zinsderivate deshalb ausschließlich zur Absicherung und nicht zur Spekulation.
  • Der Landtag selbst hat das Ministerium für Finanzen in der Landeshaushaltsordnung ermächtigt, Zinsrisiken abzusichern und deren Höhe zudem im Staatshaushaltsgesetz beschränkt.
  • Der Derivateinsatz wurde vom Landesrechnungshof in der Vergangenheit mehrfach überprüft. Der Landesrechnungshof stützt die Zinsabsicherung und stellt diese grundsätzlich nicht in Frage.
  • Ein riskantes Zins-Instrument wie in Pforzheim (sogenannte „Ladder Swaps“) hat das Land nicht eingesetzt und wird es auch nicht einsetzen.
  • Das Ministerium für die Finanzen hatte sich am Sonntag, 26. August, öffentlich gegen die Vorwürfe des FDP-Fraktionsvorsitzenden Hans-Ulrich Rülke verwahrt - nicht gegen die Berichterstattung der WELT am SONNTAG. Herr Rülke hatte behauptet, es gebe einen Verlust des Landes Baden-Württemberg über 4 Milliarden Euro und die Zinsabsicherung sei illegal. Beides ist falsch. Es handelt sich nicht um einen Verlust, sondern um den Barwert, der eine finanzmathematische Bewertung der Positionen aus Marktsicht zu einem Stichtag darstellt. Der Barwert ändert sich mit jeder Zinsveränderung am Kapitalmarkt. Steigen die Zinsen, so schrumpft der negative Barwert oder der Barwert wird sogar positiv.
  • Die Behauptung, der Landtag wisse nichts von der Zinsabsicherung, ist ebenfalls nicht zutreffend. Der Landtag hat die Möglichkeit zur Absicherung sogar grundsätzlich beschlossen.

Fachlicher Hintergrund Zinsderivate

Das Land sichert mit Zinsderivaten insbesondere Marktrisiken (Zinsänderungen) ab. In Frage kommen bei der Bewertung entweder die Zahlungsstromebene (Cash-flows in Abhängigkeit von der Zinsentwicklung) oder die Marktwertebene (Barwerte in Abhängigkeit von der Zinskurve). Dem Abschluss des Derivats liegt beim Land die Einschätzung zugrunde, dass eine Kreditaufnahme äquivalenter Laufzeit mit festen Zinsvereinbarungen ohne den Einsatz des Derivats zu höheren Zinskosten führen würde. Die Bewertung erfolgt deshalb durch einen Vergleich der Zahlungsströme bis zum jeweiligen Stichtag.

Die Barwertbetrachtung findet im Bankenbereich Anwendung. Sie ist, da für die Höhe des Wertes allein die momentane Zinskurve entscheidend ist, geeignet für Handelsaktivitäten bzw. die Beurteilung der Marktgerechtigkeit des Geschäftes im Abschlusszeitpunkt. Für den Bankenbereich kennzeichnend ist die kurze Haltedauer von Finanzinstrumenten. Risiken werden über Barwertmodelle (Value at Risk, typische Haltedauer 10 Tage) unter Berücksichtigung eines nach Tagen bemessenen Zeithorizonts gesteuert, Marktwerte lassen sich täglich realisieren. Ziel ist, eine möglichst hohe Rendite bezogen auf das unterlegte Risikokapital zu erzielen.

Das Land als Dauerschuldner (nach Jahren bemessene Haltedauer) hat dagegen das Ziel, bei optimierten Zinskonditionen (Zinssatz und Risiko) Mittel zur Deckung des Haushalts zu beschaffen und seine Zinsausgaben zu verstetigen. Eine „Rückdeckung“, d. h. jederzeitige Realisierung von Marktwerten (Value at Risk) der eingesetzten Finanzprodukte, ist nicht gewollt. Das Land misst seine Marktrisiken deshalb auf der Zahlungsstromebene.

Eine Risikobetrachtung der Derivate losgelöst von den Grundgeschäften widerspräche dem Konnexitätsprinzip und wäre auch nicht zweckmäßig, weil durch den Derivateinsatz Risiken und Chancen einzelner Kreditabschlüsse gesteuert werden und bei einer Einzelbewertung der Derivate die Entwicklung der Grundgeschäfte unberücksichtigt bliebe.

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