Das als Nazi-Raubgut identifizierte Gemälde „Pferdestall“ von Franz Krüger darf in der Kunsthalle Karlsruhe bleiben. Das Land leistet eine Ausgleichszahlung an die Erben der Familie Sommerguth, in deren Besitz sich das Gemälde bis 1939 befand.
Das Gemälde „Pferdestall“ von Franz Krüger aus dem späten 19. Jahrhundert zählt zu einem der vielen Kunstwerke, die zur Zeit des Nationalsozialismus von den Eigentümern veräußert werden mussten, um die gegenüber jüdischen Bürgern erhobenen diskriminierenden Steuerabgaben begleichen zu können.
1972 gelangte das Kunstwerk in den Besitz der Kunsthalle Karlsruhe, der die Herkunft des Bildes nicht bekannt war. Durch ausführliche Provenienzforschung seitens der Kunsthalle Karlsruhe wie auch des Holocaust Claims Processing Office, New York (HCPO) konnte die Historie 2020 geklärt werden. Durch die Initiative des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst konnte nun eine Ausgleichszahlung in Höhe des aktuellen Marktwertes des Bildes mit den Erben der Familie Sommerguth vereinbart werden, in deren Besitz sich das Gemälde nachweislich bis 1939 befand.
Ein kleiner Beitrag zur historischen Gerechtigkeit
„Das Land Baden-Württemberg stellt sich seiner historischen Verantwortung. Das Leid, das die Eheleute Sommerguth durch die Verfolgung durch die Nationalsozialisten erlitten haben, können wir nicht wiedergutmachen. Mit dem einvernehmlich mit den Erben verabredeten Ausgleich können wir aber wenigstens einen kleinen Beitrag zur historischen Gerechtigkeit leisten“, sagte Kunstministerin Theresia Bauer am Dienstag.
„Ich freue mich, dass wir mit dem Abschluss der langjährigen Forschung unserer musealen Verantwortung nachkommen und die rechtmäßigen Eigentümer ermitteln konnten. Mein besonderer Dank gilt der großzügigen Kooperationsbereitschaft der Erben und der Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, die das Verbleiben des Kunstwerks in der Sammlung der Kunsthalle Karlsruhe ermöglichen“, erklärte Prof. Pia Müller-Tamm, Direktorin der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe.
Verbleib in der Kunsthalle Karlsruhe durch Ausgleichszahlung ermöglicht
Durch die Ausgleichzahlung, die nach den „Washingtoner Prinzipien eine „gerechte und faire Lösung“ darstellt, ermöglicht das Kunstministerium den Verbleib in der Kunsthalle Karlsruhe. Im Mai war die gütliche Einigung um das Gemälde auf Vorschlag von Kunstministerin Theresia Bauer vom Ministerrat gebilligt worden, da Alfred und Gertrude Sommerguth nachgewiesenermaßen von den Nationalsozialisten verfolgt wurden und gezwungen waren, ihre bestehende Kunstsammlung unter dem Druck der Verfolgung zu veräußern.
Das Gemälde ist nun in Gedenken an Alfred und Gertrude Sommerguth in der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe zu sehen.