Ziel der Landesregierung ist eine umweltverträgliche Mobilität. Der Nahverkehr spielt dabei eine wesentliche Rolle. Das Land möchte deshalb nach der VVS-Tarifreform in Stuttgart auch in anderen Verkehrsverbünden Tarifmaßnahmen fördern.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zur VVS-Tarifreform teilte Landesverkehrsminister Winfried Hermann mit, dass sich das Land bereit erklärt hat, auch in anderen Verkehrsverbünden Tarifmaßnahmen zu fördern. Das Ziel hierbei ist vor allem, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Baden-Württemberg für die Bürger attraktiver zu machen. Diese Förderung des Landes erfolgt zusätzlich zur bereits bestehenden Verbundförderung.
ÖPNV-Tickets müssen einfacher und preiswerter werden
Ziel des Landes ist eine umweltverträgliche Mobilität. Eine wesentliche Rolle spielt dabei der ÖPNV. „Die Fahrgastzahlen im ÖPNV steigen schon jetzt stetig an. Viele Städte in Baden-Württemberg sind aber Stau geplagt. Mit den Auto-Lawinen einher gehen Luft- und Lärmbelastungen. Nur ein Grund für uns, den ÖPNV attraktiver zu machen“, so Minister Hermann. Der Verkehrsminister erklärte weiter: „Mit dem neuen Förderansatz soll die Tariflandschaft vereinfacht und preislich attraktiver gestaltet werden. In der Vergangenheit wurde die Tariflandschaft im ÖPNV in Baden-Württemberg vielfach kritisiert: Sie sei unübersichtlich und mit zu vielen Verbundtarifen. Es gäbe zu viele Tarifangebote innerhalb eines Verbundtarifs und die einzelnen Tarife seien zu kompliziert. Außerdem würden benachbarte Verbundtarife in Zonen-Wabengröße, Tarifniveau und so weiter, zum Teil untereinander auch nicht zusammenpassen. Vor allem beklagten sich Bürgerinnen und Bürger darüber, dass die Tarife insgesamt zu hoch seien. Dies soll sich aber nun ändern.“
Kundenfreundliche Tarife als Voraussetzung eines attraktiven ÖPNVs
In den Koalitionsverträgen von 2011 und 2016 wurde als Ziel formuliert, die Tariflandschaft im ÖPNV in Baden-Württemberg zu modernisieren. Denn einfache und kundenfreundliche Tarife sind eine wichtige Voraussetzung für einen attraktiven ÖPNV.
Die Förderung von Tarifmaßnahmen ist daher so auszurichten, dass sie die gesetzten Ziele verfolgt. Entsprechend sollen nur diejenigen Maßnahmen gefördert werden, die mit einem tiefgreifenden Eingriff in die bestehenden Tarife verbunden sind und allen Fahrgästen zu Gute kommen. Kleinere Einzelmaßnahmen, die sich nur auf einzelne Tarifangebote oder bestimmte Fahrgastgruppen beschränken, wirken bezüglich des gesetzten Ziels nicht und sollen daher auch nicht gefördert werden.
Im Hinblick auf ein konsistentes Tarifsystem müssen die Maßnahmen dahingehend wirken, dass sich die Tarifstrukturen der Verbünde Schritt für Schritt angleichen. Das heißt, dass sich die Tarifangebote und das Tarifniveau aller Verbünde innerhalb einer bestimmten Bandbreite bewegen müssen, in der sich auch der bwtarif befinden wird.
Kriterien für eine Förderung von Tarifmaßnahmen
Die Förderung kann ab dem Jahr 2019 beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg beantragt werden. Mindestens eine der folgenden aufgeführten förderwürdigen Maßnahmen muss vom Verbund umgesetzt werden und dauerhaft angelegt sein:
Ziel: Vereinfachung der Tariflandschaft
Förderwürdige Maßnahme innerhalb eines Verbundes:
- signifikante Reduzierung der Anzahl an Tarifzonen/-waben (um mindestens 50 Prozent gegenüber Status quo)
- Reduzierung der Tarifangebote (um 30 Prozent - 50 Prozent gegenüber Status quo)
- Reduzierung der Preisstufen (um 30 Prozent - 50 Prozent gegenüber Status quo)
Förderung: Fördersumme ist gleich der Höhe einer Jahresscheibe der Mindereinnahmen; wird verteilt über 6 Jahre in gleichen Raten oder abschmelzend ausgezahlt.
Ziel: Tarif-/Verbundkooperationen, Verbundfusionen
Förderwürdige Maßnahme über Verbundgrenzen hinweg
- Schaffung von regionalen Verbundtarifgemeinschaften: mehrere Verbünde mit einem Gemeinschaftstarif mit Vollsortiment
- Zusammenschluss von Verbünden
Förderung: 50 Prozent abschmelzend in 5-Prozent-Schritten über 10 Jahre
Ziel: preislich attraktiv
Förderwürdige Maßnahme: Absenkung des Gesamttarifniveaus
Förderung: 10 Prozent abschmelzend über 6 Jahre
Zum Erhalt der Landesförderung müssen die ÖPNV-Verbünde die erwartete Wirkung der gewählten Tarifmaßnahmen vorab durch einen geeigneten Nachweis, zum Beispiel durch ein Gutachten oder durch Modellrechnungen belegen. Es steht den Verbünden frei, auch Tarifmaßnahmen zu ergreifen, welche die genannten Kriterien nicht erfüllen. Diese Maßnahmen werden dann jedoch nicht über die allgemeine Verbundförderung hinaus vom Land gesondert gefördert.
Das Verkehrsministerium hat die Verkehrsverbünde bereits über die Fördermöglichkeiten informiert und bei einem Treffen mit den Verkehrsverbünden Anfang September das Thema ebenfalls erörtert.