Sechs Städte und Gemeinden erhalten insgesamt rund 342.000 Euro Fördermittel aus der nichtinvestiven Städtebauförderung. Die Projekte verbessern den sozialen Zusammenhalt und tragen zum nachhaltigen Erfolg der städtebaulichen Erneuerung bei.
Sechs Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg erhalten Fördermittel aus der nichtinvestiven Städtebauförderung (NIS) – insgesamt rund 342.000 Euro. Das gab Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, bekannt. Gefördert werden Projekte in Bad Waldsee, Empfingen, Freiburg, Lörrach, Philippsburg und Stuttgart. „Die nichtinvestive Städtebauförderung ist eine echte Bereicherung unserer Programmlandschaft. Wir unterstützen damit Projekte, die den sozialen Zusammenhalt stärken, die Nutzungsvielfalt in den Quartieren erhöhen und die Generationengerechtigkeit und Integration verbessern. So wird die städtebauliche Erneuerung mit Leben gefüllt – und die Maßnahmen können nachhaltig Früchte tragen. Noch bis Ende Oktober können Kommunen ihre Anträge für 2024 stellen“, so Ministerin Razavi.
Die Einsatzmöglichkeiten der nichtinvestiven Mittel sind vielfältig. So erhält die Stadt Lörrach eine Förderung in Höhe von 83.400 Euro für ein Quartiersmanagement zur Lauffenmühle: Hier soll das erste klimaneutrale Gewerbegebiet in Holzbauweise Deutschlands entstehen. Mit dem Quartiersmanagement soll die trennende Wirkung der Industriebrache abgebaut und das Zusammenwachsen der Ortsteile gefördert werden. Geplant sind unter anderem Führungen sowie eine Veranstaltungsreihe, bei der sich Anwohnerschaft, Unternehmen und Vereine zur Entwicklung des Areals einbringen können. Ein weiteres Beispiel: die Gemeinde Empfingen. Hier soll im Sanierungsgebiet Wiesenstetten die Nahversorgung durch ehrenamtliches Engagement verbessert werden. Ein entsprechender Verfügungsfonds wird mit 60.000 Euro gefördert.
„Der Erfolg der nichtinvestiven Städtebauförderung zeigt, dass auch vermeintlich kleine Projekte für das soziale Miteinander vor Ort eine große Wirkung entfalten“, so Ministerin Razavi: „Deshalb ist das Engagement der Städte und Gemeinden auch in diesem Bereich so wichtig.“
Geförderte Projekte der nichtinvestiven Städtebauförderung 2024
- Entscheidung: Juni 2024
- Gesamtbetrag: 342.034 Euro
- Landkreis Ravensburg
- Erneuerungsgebiet: Altstadt 3
- Maßnahme: Quartiersmanagement zur Vernetzung von ansässigen Unternehmen, der Wirtschaft, Tourismus und Kultur sowie die Verbesserung des sozialen Zusammenhalts im Sanierungsgebiet und der Gesamtstadt
- Förderbetrag: 100.000 Euro
- Landkreis Freudenstadt
- Erneuerungsgebiet: Wiesenstetten
- Maßnahme: Verbesserung der Nahversorgung durch ehrenamtliches Engagement in Projekten, die im Rahmen eines Verfügungsfonds gefördert werden
- Förderbetrag: 60.000 Euro
- Stadtkreis Freiburg
- Erneuerungsgebiet: Breisacher Hof
- Maßnahme: Förderung des Quartiersmanagements als Schnittstelle im Sozialraum zwischen Bevölkerung und lokalen Initiativen und Organisationen im Quartier sowie eines Verfügungsfonds zur Unterstützung von Mikroprojekten
- Förderbetrag: 21.601 Euro
- Landkreis Lörrach
- Erneuerungsgebiet: Lauffenmühle
- Maßnahme: Einsetzen eines Quartiersmanagement zur Unterstützung bei der Durchführung von verschiedenen Partizipationsformaten sowie einer Veranstaltungsreihe zur Weiterentwicklung des Erneuerungsgebietes
- Förderbetrag: 83.400 Euro
- Landkreis Karlsruhe
- Erneuerungsgebiet: Rheinsheim
- Maßnahme: Förderung des Zusammenlebens im Quartier, besonders durch generationen- und kulturübergreifende Aktivitäten durch ein Quartiersmanagement
- Förderbetrag: 54.533 Euro
- Stadtkreis Stuttgart
- Erneuerungsgebiet: Stuttgart 31 – Kaltental
- Maßnahme: Weiterführung des Verfügungsfonds als bewährtes Instrument, um bürgerschaftliches Engagement zugunsten einer nachhaltigen Stadtentwicklung im eigenen Wohnumfeld zu starten und zu fördern
- Förderbetrag: 22.500 Euro
Miteinander stärken, Teilhabe fördern, Quartiere beleben
Das Miteinander von Menschen verschiedener Generationen und Kulturen in einem Quartier zu stärken, ehrenamtliches Engagement zu mobilisieren, einen Stadtteil lebendig zu gestalten und dadurch die Erfolge der baulich-investiven Städtebauförderung zu verstetigen – dies sind die Ziele des Programms. Zuwendungsempfänger sind die Städte und Gemeinden. Sie können die Fördermittel unter anderem zur Deckung der Personal- und Sachkosten eines Quartiersmanagements oder für einen Verfügungsfonds verwenden, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst über den Einsatz entscheiden. Die Mittel werden für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren bewilligt. Damit haben die Kommunen und Initiativen Planungssicherheit. Gefördert werden können zum Beispiel Maßnahmen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen, zur Teilhabe von älteren Menschen am Leben im Quartier, zur Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements, zur bedarfsgerechten Nahversorgung.
Insgesamt stehen in diesem Jahr eine Million Euro Fördermittel für die nichtinvestive Städtebauförderung bereit. Die Kommunen können bis zum 31. Oktober 2024 fortlaufend Anträge bei den Regierungspräsidien einreichen.
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Städtebauförderung