Mit über 500.000 Euro fördert das Land Projekte in sieben Kommunen im Rahmen des Programms „Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen“. Damit werden bereits zum fünften Mal in diesem Jahr Gemeinden bei der Modernisierung ihrer gemeindlichen Infrastruktur unterstützt.
„Ländliche Wege dienen nicht nur der Landwirtschaft – alle Menschen in der Region profitieren von ihnen, denn sie können zum Beispiel auch bestens als Rad-, Wander- oder Spazierwege genutzt werden. Die nunmehr 21. Bewilligungstranche des Förderprogramms ‚Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen‘ wird noch vor der Sommerpause übergeben, um den Gemeinden die Einleitung der Baumaßnahmen vor den Bauferien zu ermöglichen. Ich habe mich in den Koalitionsverhandlungen dafür eingesetzt, dass dieses sehr erfolgreiche Förderprogramm weiter fortgesetzt werden kann“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Im Rahmen der 21. Bewilligungstranche erhalten sieben Kommunen Fördermittel in Höhe von zusammen 529.454,76 Euro. Einschließlich dieser aktuellen Tranche konnten seit Beginn des Förderprogramms im Jahr 2018 insgesamt 174 förderfähige Anträge bewilligt werden. „Allein in diesem Jahr konnten mit 61 Zusagen mehr Anträge bewilligt werden als in den ersten beiden Jahren insgesamt. Dies zeigt den großen Bedarf an Unterstützung und die Akzeptanz des Förderprogramms durch die Gemeinden“, sagte Minister Hauk.
Zehn Millionen Euro Fördermittel
Das Land hat das Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen“ im Jahr 2018 ins Leben gerufen und stellt bis Ende 2021 insgesamt zehn Millionen Euro Fördermittel bereit. Anträge können von den Kommunen bei der zuständigen unteren Flurbereinigungsbehörde im Landratsamt gestellt werden. Diese steht den antragstellenden Kommunen als Spezialist für ländlichen Wegebau auch beratend zur Seite.
Acht Anträge von sieben Kommunen werden innerhalb der 21. Bewilligungstranche mit insgesamt 529.454,76 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:
Gemeinde | Gemarkung | Bewilligungssumme |
Gemeinde Frickingen | Leustetten | 34.800,00 Euro |
Stadt Geislingen | Geislingen | 21.008,00 Euro |
Stadt Hüfingen | Mundelfingen | 72.092,00 Euro |
Stadt Ingelfingen | Ingelfingen, Criesbach, Eberstal | 80.061,60 Euro |
Stadt Ingelfingen | Weldingsfelden, Hermuthausen | 60.000,00 Euro |
Stadt Külshein | Steinfurt | 100.000,00 Euro |
Stadt Oberkochen | Oberkochen | 99.630,40 Euro |
Gemeinde Obersontheim | Mittelfischach | 61.862,76 Euro |
Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Flurneuordnung finden Sie beimLandesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL).
Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Flurneuordnung und Landwirtschaft finden Sie beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.