Tourismusinfrastruktur

Land fördert 37 kommunale Tourismusprojekte

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Touristen stehen an einem Geländer und auf einer Aussichtsplattform und blicken auf eine Stufe der Triberger Wasserfälle, über die Wasser fließt.
Der Ausbau und die Verbesserung der touristischen Infrastruktur bei den Triberger Wasserfällen ist eines von 37 Projekten im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2024.

Das Land fördert im Jahr 2024 mit knapp zwölf Millionen Euro insgesamt 37 lokale touristische Projekte und unterstützt damit die Kommunen aktiv bei der Schaffung von hochwertigen und zukunftsorientierten Tourismuseinrichtungen. Der Tourismus ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor für Baden-Württemberg.

Das Land unterstützt in diesem Jahr insgesamt 37 kommunale Tourismusinfrastrukturprojekte (PDF). Die Förderung von sieben der 37 Vorhaben ist aufgrund des Fördervolumens durch den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landtags zu genehmigen. Mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von rund 11,89 Millionen Euro und dadurch angestoßenen Investitionen in Höhe von rund 25,1 Millionen Euro erreicht das Tourismusinfrastrukturprogramm auch im Jahr 2024 ein sehr hohes Niveau.

Tourismus ist wesentlicher Wirtschaftsfaktor für Baden-Württemberg

„Der Tourismus ist eine Leitökonomie und damit wesentlicher Wirtschaftsfaktor für Baden-Württemberg. Zugleich ist er eine oft unterschätzte Querschnittsbranche mit einem breiten Wirkungsspektrum. Umso wichtiger ist es, in dieser auf vielen Ebenen herausfordernden Zeit langfristige Strategien zu entwickeln, um den Tourismus auch in Zukunft resilient und nachhaltig zu gestalten. Ein wichtiger Baustein dazu sind hochwertige, zeitgemäße und zukunftsorientierte touristische Infrastrukturen. Hier setzt das Tourismusinfrastrukturprogramm an, denn wir unterstützen damit zielgerichtet lokale touristische Projekte und somit die Kommunen aktiv bei der Schaffung von hochwertigen und zukunftsorientieren Tourismuseinrichtungen“, sagte Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. „Es freut mich ganz besonders, dass trotz der gegebenen schwierigen wirtschaftlicher Rahmenbedingen nach wie vor viele Gemeinden namhaft in ihre Tourismusinfrastruktur investieren“, so Rapp.

Da es sich bei dem Ausbau einer modernen und zukunftsfähigen Tourismusinfrastruktur um eine freiwillige kommunale Aufgabe handle, sei es unabdingbar, so der Staatssekretär, dass das Land durch gezielte Anreize die dafür notwendigen baulichen Investitionen unterstütze. Die Tourismuskommunen im Land seien ein wichtiger Partner, um das Tourismusland Baden-Württemberg im globalen Wettbewerb um die Gäste gut zu positionieren.

„Die Innovations- und Investitionsbereitschaft der Kommunen in die touristischen Angebote vor Ort wird in den kommenden Jahren mitentscheidend dafür sein, ob Baden-Württemberg seine starke Position als Tourismusdestination beibehalten und die Wettbewerbsfähigkeit im globalen Tourismusmarkt aufrechterhalten kann. Das Thema ‚Qualität‘ – auch bei der touristischen Infrastruktur – wird für die Gäste bei ihrer Reiseentscheidung immer wichtiger werden“, ist der Wirtschaftsstaatssekretär überzeugt.

Projekte des Tourismusinfrastrukturprogramms 2024

  • Investitionssumme gesamt: 25.089.460 Euro
  • Zuschusssumme: 11.894.763 Euro

Von den 37 Maßnahmen liegen insgesamt sieben Vorhaben über der Grenze von 500.000 Euro Zuschuss, ab welcher der Landtag zu beteiligen ist, der durch den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus abschließend über die Gewährung der Förderung entscheidet (mit * markiert).

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus befürwortet die Förderung der sieben nachfolgend aufgeführten Vorhaben. Die Entscheidung über die jeweilige Förderung bleibt jedoch ausdrücklich dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landtags vorbehalten.

Tourismusinfrastrukturprogramm

Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm fördert das Land kommunale Projekte, die die Errichtung, Modernisierung, (energetische) Sanierung und den Umbau von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Baden-Württemberg zum Ziel haben und die für die Gestaltung eines zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind.

Gemäß Paragraf 5 Absatz 8 des Staatshaushaltsgesetzes 2023/2024 ist vor der Gewährung von Finanzhilfen über 500.000 Euro für Tourismusinfrastrukturprojekte die Zustimmung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landtags erforderlich. Von den 37 Maßnahmen liegen insgesamt sieben Vorhaben über der Zuschussgrenze von 500.000 Euro, sodass bei diesen der zuständige Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus abschließend über die Gewährung der Förderung entscheiden muss.

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