Denkmalschutz

Land erleichtert Planung von Windrädern in Nähe von Kulturdenkmalen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Windrad ist auf der Holzschlägermatte bei Freiburg zu sehen.
Symbolbild

Bei der Planung von Windrädern in der Umgebung von Kulturdenkmalen ist in Zukunft grundsätzlich keine denkmalfachliche Prüfung mehr erforderlich. Nur bei bestimmten Denkmalen, die anhand eines Bewertungsrasters festgelegt werden, ist eine Einzelfallprüfung notwendig.

Ein von der Landesdenkmalpflege neu entwickeltes „Bewertungsraster für Windenergieanlagen in der Umgebung von Kulturdenkmalen“ bringt Denkmalschutz und Klimaschutz zusammen. Das Bewertungsraster bewirkt, dass der sogenannte Umgebungsschutz nach dem Denkmalschutzgesetz der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen bei weit über 99 Prozent der Kulturdenkmale nicht entgegenstehen wird – und dies ohne weitere Prüfung. Nur in Ausnahmefällen wird die denkmalfachliche Zulässigkeit im Einzelfall überhaupt noch geprüft. Damit macht das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart (LAD) das Maximum möglich, um dem von Bund und Land vorgegebenen 1,8 Prozent-Ziel für Windkraftanlagen gerecht zu werden.

Objektive und systematische Kriterien

Baden-Württemberg hat jedoch auch eine Verantwortung für seine Denkmale. Das Bewertungsraster trägt dieser Verantwortung Rechnung – und zwar objektiv und systematisch. Dadurch können die Entscheidungen auch vor Ort vermittelt werden, sodass die Ergebnisse nachvollziehbar sind. Das Bewertungsraster schafft Transparenz und steigert damit die Akzeptanz. Die denkmalfachlichen Belange konzentrieren sich streng auf in höchstem Maße raumwirksame Kulturdenkmale. Das betrifft:

  • Kulturdenkmale mit herausragend exponierter topografischer Lage in der Landschaft, in der Regel Gipfel-, Bergsporn oder Hanglagen
  • Kulturdenkmale als unverzichtbar prägender Bestandteil einer Kulturlandschaft von herausragender landesgeschichtlicher Bedeutung („Landmarkencharakter“)
  • Kulturdenkmale mit in höchstem Maße bestehender Fernwirksamkeit, landschaftlicher Dominanz beziehungsweise Sonderstellung im Landschaftsraum und bedeutenden historischen beziehungsweise aktuellen Sichtbeziehungen
  • Kulturdenkmale von in höchstem Maße landesgeschichtlicher oder touristischer Bedeutung
  • UNESCO-Welterbestätten mit Kern- und Pufferzone sowie Tentativlistenanträge

Land will 1,8 Prozent-Ziel für Windkraftanlage bis 2025 erreichen

Bund und Land haben vorgegeben, dass mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorrangflächen für Windkraft ausgewiesen werden müssen. Baden-Württemberg will dieses Ziel bereits bis zum Jahr 2025 erreichen und damit deutlich schneller als das vom Bund vorgegebene zeitliche Endziel im Jahr 2032. Das ist ein ambitioniertes Ziel, dazu muss das bisherige Tempo der Flächenausweisung verdoppelt werden. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat deshalb mit allen zwölf Regionalverbänden eine Planungsoffensive gestartet – eine Art konzertierte Aktion, die es so noch nie gab.

Um die Regionalverbände in die Lage zu versetzen, dieses Ziel zu erreichen, hat die Landesregierung zahlreiche fachliche Erleichterungen beschlossen. Alle müssen mitziehen, um das Ziel zu erreichen, und selbstverständlich leistet auch der Denkmalschutz seinen Beitrag. Um möglichst viele Flächen für die Windkraft sichern zu können müssen die Regionalverbände wissen, ob sie in der Umgebung von Denkmalen Vorrangflächen planen dürfen – und wo genau. Diese Informationen liefert das „Bewertungsraster für Windenergieanlagen in der Umgebung von Kulturdenkmalen".

Staatsministerium: Taskforce Erneuerbare Energien

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Windenergie

Weitere Meldungen

Schatullen mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland sowie Urkunden.
Tag des Ehrenamtes

Auszeichnung für besonderes ehrenamtliches Engagement

Blick in den Tagungsraum anlässlich der Sitzung der Europaministerkonferenz in der Landesvertretung in Brüssel
Europaministerkonferenz

Außenhandel der EU stärken und Regulierungen vereinfachen

Das Logo von Invest BW
Invest BW

Mobilität stärken, Wandel prägen, Zukunft sichern

Übergabe eines symbolischen Förderschecks an die Projektverantwortlichen der Fraunhofer-Gesellschaft für das Projekt „Stuttgart Climate Tech Hub“
Wirtschaft

Startschuss für Stuttgart Climate Tech Hub

Logo Innovationspreis Bioökonomie
Bioökonomie

Innovationspreis Bioökonomie 2025 verliehen

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Künstliche Intelligenz

1,3 Millionen Euro für die Zukunft der photonischen KI

Logo Start-up BW
Start-up BW

WebMeister360 im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2025“

Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel (links) und Ministerpräsident Winfried Kretschmann (rechts)
Auszeichnung

Große Staufermedaille in Gold an frühere Bundeskanzlerin

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 9. Dezember 2025

Ein Mitarbeiter geht durch einen Büroraum.
Innovation

Neue Landesgesellschaft soll Start-ups stärken

Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
Lieferkettengesetz

Einigung bei EU-Lieferkettengesetz und zu Nachhaltigkeitsberichten

Rauch steigt aus einem Schornstein in einen wolkenlosen sonnigen Himmel auf. (Foto: © dpa)
Klimaschutz

Sofortvollzug nach Klage von Solvay

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße. (Bild: dpa)
Polizei

Zahl der Motorradunfälle in der Saison 2025 gesunken

Feld mit Blühstreifen
Landwirtschaft

Einsatz von Pflanzenschutz­mitteln erneut gesunken

Die IBK-Regierungschefs bei der symbolischen Steuerradübergabe im Zeppelin-Hangar Friedrichshafen, im Hintergrund steht ein Zeppelin.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bodenseeraum als Modellregion weiterentwickelt