Um die Schulträger bei der Sanierung von Schulen dauerhaft zu unterstützen, haben das Kultus- und das Finanzministerium die Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung weiterentwickelt. Dabei werden die Schulbauförderung und die Förderung von Schulsanierungen in einer Verwaltungsvorschrift zusammengeführt.
In den vergangenen Jahren haben Bund und Land den Schulträgern viel Geld für den Bau und die Sanierung von Schulen zur Verfügung gestellt. Das Land hat neben der regulären Förderung von Schul- und Ganztagsbaumaßnahmen – im vergangenen Jahr rund 117 Millionen Euro – für die Jahre 2017 bis 2019 einen Sanierungsfonds aufgelegt. 549 Maßnahmen hat das Land damit in den vergangenen drei Jahren mit rund 476 Millionen Euro gefördert. Um die Schulträger bei der Sanierung von Schulen dauerhaft zu unterstützen und die Sanierung auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen, haben das Kultus- und das Finanzministerium die Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau) in diesem Jahr weiterentwickelt. Dabei werden die Schulbauförderung und die Förderung von Schulsanierungen in einer Verwaltungsvorschrift zusammengeführt.
„Die Aufnahme der Schulsanierung in eine Regelförderung ist ein Meilenstein für die Kommunen und Landkreise. Wir unterstützen sie auch bei dieser Aufgabe nach Kräften. Und dieses Versprechen haben wir bereits mit Leben gefüllt: Im aktuellen Doppelhaushalt stehen pro Jahr 100 Millionen Euro für die Sanierung von Schulen zur Verfügung“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Finanzministerin Edith Sitzmann betont: „Für Sanierung und Neubau von Schulen stehen 2020 und 2021 insgesamt 400 Millionen Euro bereit. Das kann sich sehen lassen. Wir helfen den Schulträgern dabei, auch bei gestiegenen Baukosten weiter zu investieren. Das war selten so wichtig wie momentan.“
Erhöhung des Kostenrichtwerts und vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Die zwischen dem Kultusministerium und dem Finanzministerium vereinbarte, neue Verwaltungsvorschrift tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. Zum einen passt das Land damit den Kostenrichtwert an. Über diesen wird die Förderhöhe für einzelne Maßnahmen ermittelt. Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Baukosten seit der letzten Anpassung der Verwaltungsvorschrift Schulbau im Jahr 2015 angestiegen sind, erfolgt hier eine Anhebung um 14 Prozent. „Klar ist, dass wir als Land reagieren. Wir wollen die Schulträger weiterhin angemessen bei ihren Aufgaben unterstützen. Ich bin sehr zufrieden, dass wir hier mit dem Finanzministerium eine gute Lösung gefunden haben“, so Kultusministerin Eisenmann.
Das Land kommt den Kommunen zum anderen entgegen, indem es für die Sanierung von Schulgebäuden unter bestimmten Bedingungen einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erlaubt. „Wie beim Schulbau können die Arbeiten auch bei der Sanierung schon vor einer Förderzusage starten. Beantragen können die Schulträger die Förderung allerdings nur einmal“, so Finanzministerin Sitzmann. Entscheidet sich ein Träger für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn, so ist im Falle einer Nichtberücksichtigung eine wiederholte Antragsstellung nicht möglich, um einen Antragsstau bei der Bewilligung zu vermeiden. Zudem können Anträge für die Fördermittel der Jahre 2020 und 2021 für Sanierungsmaßnahmen auch dann berücksichtigt werden, wenn die Maßnahme vor Antragstellung, jedoch nicht vor dem 1. Januar des jeweiligen Programmjahres begonnen wurde. „Damit ermöglichen wir es auch Schulträgern, die bereits jetzt die Sommerferien oder andere Ferienabschnitte im laufenden Jahr für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen genutzt haben, noch einen Antrag auf Förderung zu stellen. Hierauf haben wir besonderen Wert gelegt“, betont Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.
Verwaltungsvorschrift Schulbau
Die Verwaltungsvorschrift für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger (VwV SchulBau) regelt die Förderung von Maßnahmen im Schulbau. Sie wurde zuletzt 2015 geändert.
Im Jahr 2019 hat das Land im Schulbauförderungsprogramm 84 Maßnahmen mit rund 98 Millionen Euro gefördert. Für die Jahre 2017 bis 2019 hatte die Landesregierung als erste Landesregierung überhaupt einen kommunalen Sanierungsfonds aufgelegt. Über diesen Fonds konnten 549 Maßnahmen mit einem Volumen von rund 476 Millionen Euro gefördert werden. Mittlerweile hat die Landesregierung die Förderung von Schulsanierungen auch in den regulären Haushalt aufgenommen. Für den Doppelhaushalt 2020/2021 sind pro Jahr jeweils 100 Millionen Euro für die Förderung von Schulbaumaßnahmen und ebenfalls 100 Millionen Euro für die Förderung von Schulsanierungen eingeplant. Aus dem Bundesprogramm (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) wurden in den vergangenen Jahren in Baden-Württemberg 269 Maßnahmen mit einem Volumen von rund 251 Millionen Euro gefördert.