Das Wissenschaftsministerium hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe im Medizinstudium begrüßt. Das Land sieht sich bestärkt auf dem baden-württembergischen Weg, dabei nicht nur die Abiturnote heranzuziehen.
Das Wissenschaftsministerium begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Studienplatzvergabe im Medizinstudium. Das Gericht hat die Verfassungsmäßigkeit von Zulassungsbeschränkungen grundsätzlich bestätigt, aber eine Reihe von systemimmanenten Verbesserungen gefordert. Einige davon finden sich schon heute im baden-württembergischen Hochschulzulassungsrecht.
„Die Studienplatzvergabe entscheidet essentiell über Chancen und Biografien – entsprechend große Bedeutung kommt den Zulassungsverfahren zu. Wir sehen uns bestärkt auf dem baden-württembergischen Weg, bei der Zulassung zu NC-Studiengängen, insbesondere zum Medizin-Studium, nicht nur die Abiturnote heranzuziehen. Unsere Hochschulen berücksichtigen bereits seit zehn Jahren bei der Zulassung verstärkt die fachliche Eignung der Bewerber anhand weiterer Kriterien, wie dem Medizinertest und einschlägiger praktischer Erfahrungen.
Das Urteil nehmen wir zum Anlass, weiter zu denken und zusammen mit unseren Hochschulen und den Ländern über weiter verbesserte Auswahl- und Zugangsverfahren zu reden. Wir werden das Zulassungssystem im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung überprüfen und fortentwickeln und dabei die langjährigen Erfahrungen unserer Hochschulen, insbesondere unserer Medizinstandorte, einbringen“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Für die Überarbeitung des Staatsvertrags für die zentralen Verfahren (Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Pharmazie) werde sich das Wissenschaftsministerium in Abstimmung mit den anderen Ländern für ein tragfähiges Verfahren einsetzen. „Dieses muss neben der Chancengerechtigkeit auch die Nutzerfreundlichkeit im Blick haben“, so die Ministerin abschließend.