Die Landesstraßenbauverwaltung vom Bund hat den erforderlichen Gesehenvermerk für den Bau einer Lärmschutzwand an der A 8 bei Mühlhausen erhalten. Die Lärmschutzanlage stellt eine Lärmsanierungsmaßnahme dar und ist Bestandteil des Lärmaktionsplans der Gemeinde Mühlhausen im Täle. Die Lärmschutzwand soll im Frühjahr 2019 errichtet werden.
Die geplante Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohner der Autobahn 8 bei Mühlhausen kommt voran. Am 15. November 2018 hat die Landesstraßenbauverwaltung vom Bund den erforderlichen Gesehenvermerk für den Bau einer Lärmschutzwand an der Richtungsfahrbahn im Streckenabschnitt Mühlhausen – Hohenstadt entlang der Albaufstiegstrasse und zwischen der Unterführung der B 466 sowie dem talseitigen Stützbauwerk bei Mühlhausen erhalten. Die Lärmschutzanlage stellt eine Lärmsanierungsmaßnahme dar und ist Bestandteil des Lärmaktionsplans der Gemeinde Mühlhausen im Täle. „Die Berechnungen der maßgeblichen Beurteilungspegel nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen ergaben Überschreitungen der gesetzlichen Auslösewerte an mehr als 20 Wohngebäuden. Damit sind die Voraussetzungen für eine Lärmsanierung gegeben,“ teilte Verkehrsminister Winfried Hermann mit.
Der Streckenabschnitt von Mühlhausen bis Hohenstadt ist derzeit in die Albaufstiegstrasse und die Albabstiegstrasse unterteilt. Der Planungsbereich beginnt an der Albaufstiegstrasse circa 500 Meter nach der Anschlussstelle (AS) Mühlhausen. Der bestehende zweistreifige Querschnitt des Albaufstieges wird für die Anordnung der Lärmschutzwand beibehalten. Nach Fertigstellung dieser Wand wird sich die Strecke nicht verändern. Die Länge der neuen Lärmschutzwand beträgt rund 735 Meter. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden nach neuesten Berechnungen mit rund 2,4 Millionen Euro veranschlagt. „Ich freue mich, dass dem Bau der Wand zum Schutz für die Anwohnerinnen und Anwohner an der A 8 bei Mühlhausen im Frühjahr 2019 nichts mehr im Wege steht“, betonte Verkehrsminister Hermann. „Auch wenn der Albaufstieg neu gebaut wird, so wird diese Maßnahme bis dahin und auch danach den Lärm für die Anwohnerinnen und Anwohner deutlich reduzieren.“