Fast 600 Städte und Gemeinden sind in Baden-Württemberg dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen zu erstellen. Mit einem überarbeiteten Erlass zur Lärmaktionsplanung können Kommunen jetzt deutlich mehr als früher gegen Lärm unternehmen. Lärmaktionspläne sind ein zentrales Instrument des Lärmschutzes vor Ort.
„Ruhe tut gut. Mit dem überarbeiteten Erlass zur Lärmaktionsplanung können die Kommunen jetzt deutlich mehr als früher unternehmen. Jetzt sind die Bürgermeister und Gemeinderäte am Zug“, erklärte Landesverkehrsminister Winfried Hermann. Erst vor kurzem hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit einem Urteil die Rolle der Städte und Gemeinden bei der Lärmaktionsplanung gestärkt und deren Handlungsspielräume für den Lärmschutz ausgeweitet. Das Verkehrsministerium hat daher den „Kooperationserlass – Lärmaktionsplanung“ überarbeitet. Dieser ist für die Landesbehörden verbindlich.
In Baden-Württemberg sind fast 600 Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, einen Lärmaktionsplan für Hauptverkehrsstraßen zu erstellen. Lärmaktionspläne sind ein zentrales Instrument des Lärmschutzes vor Ort. Sie machen unter anderem Vorgaben zum Straßenumbau, zu Verkehrsregelungen wie Tempolimits und zum Vorrang leiser Verkehrsmittel.
Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes wurde deutlich, dass die Städte und Gemeinden, die einen Lärmaktionsplan aufstellen, das Heft des Handelns in der Hand haben. Sie können mit Plan weitgehender als ohne darüber entscheiden, ob beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Durchfahrverbote aus Lärmschutzgründen angeordnet werden. Damit geht aber auch eine gestiegene Verantwortung einher, denn Maßnahmen müssen in allen Aspekten abgewogen wurde. Verbesserungen an der einen Stelle dürfen nicht zu unzumutbaren Verschlechterungen an anderer Stelle führen. Daher ist eine möglichst frühzeitige und umfassende Mitwirkung der Öffentlichkeit von großer Wichtigkeit für eine erfolgreiche Lärmaktionsplanung.
Lärmaktionsplanung ist eine echte Chance für Lebensqualität
Lärmaktionspläne können aber auch deutlich mehr bewirken als ein kurzes „Tempo 30“-Stück in der Ortsdurchfahrt. So gibt der „Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung“ Hinweise zum Umbau von Hauptverkehrsstraßen zu einer ruhigen und sicheren Ortsmitte. Vorteilhaft ist es, die Lärmaktionsplanung mit anderen Planungsbereichen wie dem Städtebau oder der Verkehrsentwicklungsplanung zu verknüpfen. Ziel einer Lärmaktionsplanung ist auch der Schutz bislang ruhiger Gebiete. Wird bei der Lärmaktionsplanung „größer gedacht“ und werden auch die Vorteile einer interkommunalen Zusammenarbeit genutzt, kann ein echter Gewinn für Lärmschutz und Lebensqualität entstehen.
Um dieses Bewusstsein in den Gemeinden zu stärken, lädt das Verkehrsministerium Kommunalvertreter, Fachbehörden und Planungsbüros zu einer Reihe von Informations- und Schulungsveranstaltungen im Rahmen der „Roadshow Lärmaktionsplanung“ ein. Die nächsten Termine sind am 27. November 2018 in Sigmaringendorf sowie am 6. Dezember 2018 in Bad Mergentheim.
Der „Kooperationserlass – Lärmaktionsplanung“ ist für die Landesbehörden verbindlich. Für Kommunen sowie betroffenen Bürger stellt er eine Informationsquelle und Handlungsempfehlung dar.