Medizin

Länder fordern Stärkung der Hochschulkliniken

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Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur..

Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag setzen sich die Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen im Bundesrat für die Verbesserung der Finanzsituation der Hochschulkliniken in Deutschland ein.

Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, sich zeitnah für finanzielle Verbesserungen einzusetzen oder andernfalls die einschlägigen Gesetze nachzubessern bzw. einen Fallpauschalenzuschlag für Hochschulkliniken und Maximalversorger einzuführen.

„Mit diesem Entschließungsantrag setzen wir uns für eine gerechte und nachhaltige Finanzierung der Hochschulkliniken ein. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die erheblichen Finanzierungsprobleme zu lösen. Die besonderen, hochspezialisierten Leistungen müssen endlich angemessen finanziert werden“, sagt Gabriele Heinen-Kljajić, Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur.

Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg betont: „Die Universitätsklinika sind Träger des wissenschaftlichen Fortschritts in der Medizin und leisten besondere Beiträge durch Behandlung schwerstkranker Patienten, teilweise mit sehr speziellen Krankheitsbildern. Dieses Rückrat der medizinischen Versorgung auskömmlich zu finanzieren, muss auch das Ziel der Gesundheitspolitik des Bundes sein.“ Sie verwies auch auf die erst vor Kurzem von Bundesforschungsministerin Wanka dargelegte Bedeutung der Universitätskliniken für das deutsche Gesundheitssystem.

Die besonderen Leistungen der Hochschulkliniken gerade auch für die erforderlichen hohen Vorhaltungskosten im Bereich der Extremkostenfälle werden seitens der Kostenträger derzeit nicht ausreichend refinanziert. Zwei Drittel der Hochschulkliniken in Deutschland weisen deshalb ein negatives Jahresergebnis auf. Die letzten Gesetzesänderungen auf Bundesebene, das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) und das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), haben bisher keine relevanten Verbesserungen der Finanzsituation erwirkt.

Die Hochschulkliniken bilden  eine elementare Grundlage des Gesundheitssystems. Die bundesweit 33 Universitätskliniken mit ihren rund 180.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind von entscheidender Bedeutung für die vollumfängliche Krankenversorgung der Bevölkerung, medizinische Forschung sowie Aus- und Weiterbildung. In der Krankenversorgung gehen Hochschulkliniken und andere Maximalversorger über das Angebot normaler Krankenhäuser hinaus und behandeln Patienten mit besonders komplizierten Erkrankungen, was mit hohen Vorhalte- und Organsiationskosten beispielsweise für die umfassende medizinische Infrastruktur verbunden ist.

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von links nach rechts: Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Sintje Leßner, Noemi Jahli Anika-Avallone, Rektor Frank Haarer, Nicole Linder, Franziska Maria Martin, Kira Aileen Nußbaumer und Prorektor Rainer Hock, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
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